Ostschweiz Sozialhilfebezüger können im Thurgau ab 1. Juli überwacht werden

gn, sda

30.6.2022 - 11:53

Nur fachlich qualifizierte Personen dürfen die Observationen von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern durchführen. (Symbolbild)
Nur fachlich qualifizierte Personen dürfen die Observationen von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern durchführen. (Symbolbild)
Keystone

Ab dem 1. Juli können im Kanton Thurgau Sozialdetektive eingesetzt werden. Der Regierungsrat hat die Änderungen des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe in Kraft gesetzt.

Keystone-SDA, gn, sda

Den Anstoss zur Änderung des Sozialhilfegesetzes gab eine Motion im Grossen Rat. Diese wurde eingereicht, nachdem das Schweizer Volk im November 2018 Ja zum Einsatz von Sozialhilfedetektiven gesagt hatte.

Die Vorlage stiess bei den bürgerlichen Fraktionen auf breite Zustimmung. Eine Mehrheit der SP und die gesamte Fraktion der Grünen waren gegen die Überwachung.

Im Januar 2022 verabschiedete der Grosse Rat das revidierte Gesetz. Damit wurde eine gesetzliche Grundlage für die Observation von Sozialhilfebezügern geschaffen. Zudem wurde die Verbuchung von Globalpauschalen und die Rückerstattungspflicht für Personen des Asylrechts für den Bereich der Sozialhilfe geregelt.

Die Referendumsfrist lief am 21. April ab. Es ist kein Referendum ergriffen worden, daher hat der Regierungsrat das Gesetz auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte. Der Regierungsrat musste auch die Verordnung zum Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe anpassen. Die Bestimmungen zur Observation von Sozialhilfebezügern wurden «konkretisiert».

Bewilligung nötig

Observationen sollen zurückhaltend, verhältnismässig und nur als letztes Mittel eingesetzt werden, hatte die Regierung in ihrer Botschaft geschrieben. Bevor eine Sozialhilfe beziehende Person überwacht werden darf, muss die Fürsorgebehörde den Auftrag dazu schriftlich festlegen. Voraussetzung sind konkrete Anhaltspunkte für (versuchten) Sozialhilfemissbrauch.

Im Gesetz steht, dass nur fachlich qualifizierte Personen, die über eine Bewilligung des zuständigen Departements verfügen, Observationen durchführen dürfen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. In der Verordnung hat der Regierungsrat das Departement für Finanzen und Soziales als zuständiges Departement definiert. Zudem hat er festgelegt, dass die observierte Person das Recht hat, kostenlose Kopien sämtlicher Akten zu verlangen.