Ostschweiz Sozialhilfequote in Graubünden von Corona-Pandemie unbeeinflusst

sime, sda

9.8.2023 - 10:49

Eine Person sucht das Sozialamt auf. Im Kanton Graubünden blieb 2021 die Sozialhilfequote bei 1,3 Prozent. (Symbolbild)
Eine Person sucht das Sozialamt auf. Im Kanton Graubünden blieb 2021 die Sozialhilfequote bei 1,3 Prozent. (Symbolbild)
Keystone

Graubünden weist weiterhin eine der tiefsten Sozialhilfequoten der Schweiz auf. Im Jahr 2021 wurden gemäss Mitteilung 2538 Personen durch die Sozialhilfe unterstützt. Das sind 1,3 Prozent der kantonalen Bevölkerung. Schweizweit lag die Quote bei 3,1 Prozent. Die Corona-Pandemie hatte auf die Sozialhilfequote im Bündnerland keinen Einfluss.

Keystone-SDA, sime, sda

In den Jahren 2019 bis 2021 stagnierte der Anteil an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger bei 1,3 Prozent der Bevölkerung. Dies war am Mittwoch einer Mitteilung des Kantons Graubünden zu entnehmen.

Das sei einerseits auf die Massnahmen des Bundes zur Eindämmung finanzieller Ausfälle aufgrund der Pandemie zurückzuführen. Darunter fielen etwa die Verlängerung und Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, zusätzliche Arbeitslosen-Taggelder sowie Entschädigungen bei Erwerbsausfällen. Anderseits habe sich der Arbeitsmarkt 2021 erholt, was im Vergleich zu den Vorjahren zu deutlich weniger Neueintritten geführt habe, schrieb der Kanton.

Ein erhöhtes Risiko auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, haben Haushalte von Einelternfamilien und Personen mit tiefem Ausbildungsniveau. Personen ohne Berufsbildung sind in der Sozialhilfe stark übervertreten.

Vermehrt Menschen mit Asylhintergrund

Einen deutlichen Anstieg verzeichnete der Kanton bei Sozialhilfebeziehenden mit Asylhintergrund. Ihre Anzahl ist gemäss Mitteilung im Jahr 2021 gegenüber der Vorjahresperiode um 86 Personen auf 542 gestiegen. Der Anteil der Sozialhilfebeziehenden mit Asylhintergrund erhöhte sich von 17,6 Prozent im Jahr 2020 auf 21,4 Prozent im Jahr 2021.

Diese Zunahme geht verzögert zurück auf den sprunghaften Anstieg an Asylgesuchen im Jahr 2015 aufgrund der Konflikte in Syrien, Afghanistan und im Irak. «Flüchtlinge mit Asyl werden in den ersten fünf Jahren ab Einreichung des Asylgesuchs durch den Bund finanziell unterstützt», hiess es in der Mitteilung. Danach müssten sie durch den Kanton mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt werden.