Ergänzungsleistungen Sparmassnahme: Kantonale Mietzuschüsse für Senioren fallen weg

SDA

28.5.2020 - 12:35

Kantonale Mietzuschüsse für Senioren fallen ab 2021 weg. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) hat die Folgen für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen berechnet.
Kantonale Mietzuschüsse für Senioren fallen ab 2021 weg. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) hat die Folgen für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen berechnet.
Source: SVA

Späte Folge des Sparpakets von 2013: Weil die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen ab 2021 definitiv wegfallen, muss ein Teil der St. Galler Seniorinnen und Senioren überprüfen, ob sie sich ihre Wohnung weiterhin leisten können. Die Gemeinden sollen sie dabei beraten.

Mit ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (AEL) sind im Kanton St. Gallen Senioren und Behinderte unterstützt worden, die höhere Mieten bezahlen mussten, als eine Bundesregelung abdeckte, die seit 2001 nicht mehr angepasst worden war. Seither waren die Mietzinse aber stark angestiegen.

St. Gallen gehörte zu den insgesamt sechs Kantonen, die aus eigenem Antrieb auf das Problem reagierten: Statt Mieten bis zu 1100 Franken für Alleinstehende wie der Bund, deckte der Kanton über ausserordentliche Ergänzungsleistungen Mietkosten bis 1467 Franken ab.

Aus Spargründen gestrichen

2013 wurden diese Leistungen aber vom St. Galler Kantonsrat als Teil eines Sparpakets gestrichen. Das Argument lautete damals, der Bund plane ohnehin eine Anpassung der anrechenbaren Mietkosten, die St. Galler Lösung brauche es bald nicht mehr.

Die Massnahme war heftig umstritten. Mit einigen Anpassungen gelang es Regierung und Kantonsrat, die Behindertenverbände von einem Referendum abzuhalten. Unter anderem wurde zugesichert, dass die Leistungen für die bisherigen Bezügerinnen und Bezüger von ausserordentlichen Ergänzungsleistungen bis zur Bundeslösung beibehalten werden.

Diese Übergangszeit dauerte lange. Am Donnertag teilte nun der Kanton St. Gallen mit, dass die Reform der Ergänzungsleistungen auf den 1. Januar 2021 umgesetzt werde. Damit ende auch die Ausrichtung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen. 2019 gab es im Kanton St. Gallen noch 1850 AEL-Berechtigte, an die insgesamt 4,6 Millionen Franken ausbezahlt wurden.

Individuelle Einschätzung der Folgen

Für diejenigen Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistungen, die nicht von der Übergangsfrist profitierten – und damit keine kantonalen Mietzuschüsse mehr erhielten – bringt die Reform Vorteile: Für einen Drittel führt die Erhöhung durch den Bund zu einer besseren Ausgangslage bei der Wahl einer geeigneten Wohnung.

Allerdings liegen die neuen Mietzinszuschüsse des Bundes tiefer als diejenigen der kantonalen Lösung, die bis 2013 galt: Je nach Wohnregion betragen sie für Alleinstehende zwischen 1210 und 1370 Franken.

Was aber sind die Folgen für die diejenigen, die erst jetzt von der Sparmassnahme betroffen sind? Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) hat berechnet, dass bei 40 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger der bisherigen ausserordentlichen Ergänzungsleistungen der Mietzins weiterhin vollständig durch die EL gedeckt werden könne.

«Für die übrigen 60 Prozent wird es in den nächsten Monaten darum gehen, die eigene Situation individuell einzuschätzen», heisst es in der Mitteilung. Nicht immer dränge sich die Suche nach einer neuen Wohnung sofort auf.

Beratungen sind notwendig

Die Berechnungen sind offensichtlich komplex: Das Niveau der verschiedenen Berechnungselemente der Ergänzungsleistungen sei so ausgerichtet, dass im Einzelfall auch eine Miete über dem EL-Mietzinsmaximum tragbar sein könne, heisst es in der Mitteilung.

Das Departement des Innern habe die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) darüber orientiert. «Es ist davon auszugehen, dass auf die Gemeinden zusätzliche Beratungsunterstützungen für Betroffene zukommen», schrieb der Kanton. Die SVA werde alle Bezügerinnen und Bezüger von ausserordentlichen Ergänzungsleistungen Ende Juni schriftlich über die Veränderungen informieren.

Der Kanton erwartet sich von der Reform finanzielle Vorteile: Sie werde den Anstieg der Kosten zwar nicht brechen, aber in den nächsten Jahren «leicht dämpfen», heisst es dazu.

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