Spitalpolitik Spital Walenstadt wird unter Wert veräussert

gn, sda

23.5.2022 - 10:26

Falls der St. Galler Kantonsrat zustimmt, bekommt das Spital Walenstadt  ab 2023 einen neuen Besitzer. (Archivbild)
Falls der St. Galler Kantonsrat zustimmt, bekommt das Spital Walenstadt ab 2023 einen neuen Besitzer. (Archivbild)
Keystone

Die vorberatende Kommission des Kantonsrats unterstützt den Verkauf des Spitals in Walenstadt und stellt keine Anträge. Kritisiert wird, dass die Regierung das Parlament vor vollendete Tatsachen stellte und dass die Liegenschaft deutlich unter Buchwert veräussert wird.

gn, sda

Die St. Galler Regierung schlägt vor, dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) die Spitalliegenschaften in Walenstadt für 8 Millionen Franken zu übertragen. Dem KSGR soll ein Leistungsauftrag für das Spital Walenstadt erteilt werden.

Das Spital Walenstadt wird danach kein Spitalstandort der St. Galler Spitalverbunde mehr sein, wie die St. Galler Staatskanzlei am Montag schrieb. Der Kanton St. Gallen unterstütze jedoch den 24-Stunden-Notfallbetrieb am Spital Walenstadt jährlich mit einer Million Franken.

In Walenstadt möchte das Kantonsspital Graubünden ab Januar 2023 weiterhin stationäre und ambulante medizinische Leistungen anbieten. Zudem wird das Spital Walenstadt auch in Zukunft von der Rettung St. Gallen angefahren.

Vorgehen nachvollziehbar

Mit dem gewählten Vorgehen wird Neuland beschritten. Ein ausserkantonaler öffentlicher Spitalbetreiber erhält einen Leistungsauftrag für einen Spitalstandort im Kanton St. Gallen. Die Kommission unterstützt die vorgeschlagene Lösung der Regierung, wie der Kanton weiter schreibt. Damit werde die interkantonale Zusammenarbeit und die auf die ganze Ostschweiz ausgeweitete Spitalplanung gestärkt.

Die Kommission halte aber mit gewisser Irritation fest, «dass die Regierung das Parlament praktisch vor vollendete Tatsachen stellt, indem mit der Berichterstattung gleich auch die definitiven Entscheide zur erarbeiteten Lösung beim Parlament abgeholt werden».

Aufgrund der grossen Unsicherheiten bezüglich der Zukunft des Spitals Walenstadt, die bei Personal und Bevölkerung entstanden sind und dem zeitlichen Druck sei dieses Vorgehen für die Kommission aber nachvollziehbar.

Zudem stellt die Kommission fest, dass die Spitalliegenschaft, welche derzeit noch im Besitz der Spitalanlagengesellschaft der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland ist, deutlich unter dem Buchwert veräussert werde. Aufgrund der zusätzlichen Sicherheiten (Vorkaufsrecht und Gewinnabschöpfung im Falle einer Veräusserung) habe die vorberatende Kommission das Ergebnis der Projektarbeit zustimmend zur Kenntnis genommen.

Klarheit für Mitarbeitende schaffen

Die Kommission hofft, dass sich mit dieser Lösung die Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach jahrelanger Verunsicherung beruhigt und verbessert.

Nur ein Teil der Mitarbeitenden wird vom KSGR weiterbeschäftigt. Laut Botschaft der St. Galler Regierung liegt der aktuelle Personalbestand bei 303 Personen mit 231 Vollzeitstellen. Ab 2023 wird das KSGR das Spital vorerst mit 185 Vollzeitstellen betreiben. Davon sollen 154 Vollzeitstellen durch die bisherigen Mitarbeitenden in Walenstadt abgedeckt werden.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster und zweiter Lesung.