St. Gallerinnen und St. Galler sollen für stationäre Behandlungen auch nach Beendigung eines entsprechenden Pilotprojekts das Liechtensteinische Landesspital aufsuchen können. Die St. Galler Regierung hat sich für eine dauerhafte Zusammenarbeit über die Grenzen ausgesprochen.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht - abgesehen von Notfällen - nur die Vergütung von Leistungen vor, die in der Schweiz erbracht werden. Ausnahmen waren nur im Rahmen eines vom Bund zu bewilligenden, grenzüberschreitenden Pilotprojekts möglich. Der Kanton St. Gallen setzte mit dem Liechtensteinischen Landesspital in Vaduz ein entsprechendes Pilotprojekt seit zehn Jahren erfolgreich um, schrrieb die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag in einer Mitteilung.
Personen aus dem Kanton St.Gallen können sich so ohne bürokratische Hürde zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stationär im Liechtensteinischen Landesspital behandeln lassen. Dabei kommen die gleichen Tarife wie für die st. gallischen Regionalspitäler zur Anwendung.
Patientinnen und Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein wiederum haben die Möglichkeit, sich im Kantonsspital St. Gallen sowie in den Regionalspitälern Grabs und Walenstadt behandeln zu lassen. Dieses Pilotprojekt sei ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit über die Landesgrenze hinweg, hiess es im Communiqué.
Notwendige Bewilligung beim Bund einholen
Das grenzüberschreitende Pilotprojekt ist bis Ende 2019 befristet. Eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ermöglicht neu eine dauerhafte grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Die St. Galler Regierung hat sich nun für eine dauerhafte Weiterführung des Projekts mit dem Liechtensteinischen Landesspital ausgesprochen. Das Gesundheitsdepartement wurde ermächtigt, einen Vertrag mit den Tarifpartnern abzuschliessen und die notwendige Bewilligung beim Bund einzuholen.
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