Steuerreform St. Gallen: Steuerreform und Ausgleichspaket starten im Januar

SDA

5.6.2019 - 15:23

Im Kanton St. Gallen wird die Steuerreform mit AHV-Finanzierung (STAF) auf Januar 2020 umgesetzt. Zum Paket gehören tiefere Steuern und andere Vergünstigungen für Unternehmen, aber auch Ausgleichsmassnahmen wie höheren Familienzulagen und zusätzliche Steuerabzüge.

Am 19. Mai ist in der Schweiz die Steuervorlage mit AHV-Finanzierung (STAF) an der Urne gutgeheissen worden. Damit ist die Bahn frei für die Umsetzung.

Im Kanton St. Gallen wurde dafür im Parlament ein Kompromiss mit einem ganzen Bündel von Massnahmen ausgehandelt. Neben diversen Vergünstigungen für Unternehmen gehören dazu auch verschiedene Ausgleichsmassnahmen, von denen möglichst alle profitieren sollen. Die Referendumsfrist für dieses Gesamtpaket lief schon vor der Abstimmung ungenutzt ab.

Regierung und Kantonsrat hätten die Umsetzung bereits frühzeitig aufgegleist, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Damit habe es für die Unternehmen Planungssicherheit gegeben und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sei bekannt gewesen, wie sich die Vorlage im Kanton St. Gallen auswirken werde.

Firmensteuern 2,9 Prozent tiefer

Nun steht der Fahrplan für die Umsetzung: Auf Januar 2019 wird die Steuerbelastung für juristische Personen von 17,4 Prozent auf 14,5 Prozent gesenkt. Mit der Einführung einer Inputförderung können Unternehmen zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Umfang von 40 Prozent abziehen. Eingeführt wird weiter eine sogenannte «Patentbox» mit steuerlichen Entlastungen. Dazu kommen weitere Vergünstigungen für Firmen.

Zu den beschlossenen Ausgleichsmassnahmen gehören Steuervorteile für natürliche Personen: So steigen die Abzüge für Versicherungsprämien in der Steuererklärung um 800 Franken. Der Pendlerabzug wird um 600 Franken erhöht.

Prämienverbilligung nicht dabei

Als weitere Massnahme werden die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken erhöht. Ab Januar betragen sie 230 Franken für Kinder und 280 Franken für Jugendliche in Ausbildung.

Wegen der höheren Zulagen, die die Arbeitgeber bezahlen, steigen die Steuereinnahmen. Dieses Geld soll für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung eingesetzt werden. Eine entsprechende Vorlage ist für anfangs 2020 angekündigt.

Noch nicht in diesem Umsetzungspaket enthalten ist die Erhöhung der Mittel für die Prämienverbilligung, die ebenfalls zum Kompromiss gehört. Darüber wird der Kantonsrat in der kommenden Junisession beraten.

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