AbstimmungenSt. Galler Abstimmungsinformationen bald auch in einfacher Sprache
ka, sda
8.7.2021 - 12:24
Die St. Galler Regierung hat zwei Gesetzesnachträge in die Vernehmlassungen gegeben, in denen es um Abstimmungen, aber auch um Referenden und Initiativen geht. Sie reagiert damit auf diverse Vorstösse aus dem Parlament.
Keystone-SDA, ka, sda
08.07.2021, 12:24
SDA
Im Paket nicht dabei ist eine Vorlage über E-Collecting, dem Sammeln digitaler Unterschriften für Referenden und Initiativen. Voraussetzung dafür wäre eine E-ID. Dieses Projekt wurde aber an der Urne gestoppt.
Nach aktuellen Stand brauche es als Ersatz oder für den Übergang eine kantonale Lösung, heisst es in der Botschaft der Regierung zu den Gesetzesänderungen. Dazu müssten zuerst noch technische Fragen geklärt werden. Eine Vorlage dazu soll Ende 2022 bereit sein.
Damit beschränken sich die Anpassungen auf weniger brisante Themen. Unter anderem geht es um die Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein. Dort schlägt die Regierung verschiedene Präzisierungen vor, die etwa die eingereichten Texte von Referendumskomitees betreffen. Sie dürfen keine ehrverletzenden, wahrheitswidrigen oder zu lange Äusserungen enthalten.
Zehn Monate bis zur Abstimmung
Neu soll der Abschnitt im Abstimmungsbüchlein mit dem Titel «Worum geht es?» zusätzlich in einfacher Sprache verfasst werden. Ziel sei es, dass Abstimmungsvorlagen «auch für Personen mit Leseschwierigkeiten verständlich und damit zugänglich sind», wird in der Vorlage angekündigt.
Weiter will die Regierung verschiedene Fristen ändern oder neu festlegen. Nicht angetastet wird dabei die Zeit, die für die Unterschriftensammlungen für Referenden oder Initiativen zur Verfügung steht. Geplant sind aber Präzisierungen anderer Fristen, beispielsweise der Zeit, die von der Einreichung bis zur offiziellen Erklärung des Zustandekommens eines Referendums verstreichen darf. Dafür ist ein Monat vorgesehen.
Ein weiteres solches Thema ist bei Referenden und Initiativen die Einführung einer Frist von zehn Monaten für die Anordnung der Volksabstimmung durch die Regierung. Das ganze Änderungspaket wird nun in die Vernehmlassung gegeben, die bis zum 19. September dauert.
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