Kantonsrat SGSt. Galler Kantonsrat beschränkt Wohnfreiheit von Flüchtlingen
ka, sda
14.2.2022 - 16:07
Anerkannte Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, sollen im Kanton St. Gallen nicht mehr frei wählen können, wo sie wohnen wollen. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss von SVP und Mitte-EVP überwiesen, der Zuweisungen möglich machen soll.
Keystone-SDA, ka, sda
14.02.2022, 16:07
SDA
In einigen Gemeinden des Kantons sei neben einer Konzentration von vorläufig aufgenommenen Personen auch eine grössere Gemeinschaft von anerkannten Flüchtlingen aus dem gleichen Herkunftsland entstanden, heisst es im Vorstoss, der von der SVP und der Mitte-EVP gemeinsam eingereicht wurde. Die Integration dieser Personen werde dadurch erschwert.
Zu diesem Thema war ein Standesbegehren eingereicht worden, das im Februar 2020 von der Mehrheit des Kantonsrat knapp abgelehnt wurde. Darin war verlangt worden, dass anerkannte Flüchtlinge, die von der Sozialhilfe abhängig sind, ihren Wohnsitz innerhalb des Kantons nur mit Zustimmung der neuen Wohngemeinde wechseln können.
Nun sollte das gleiche Ziel auf einem anderen Weg erreicht werden. Das Sozialhilfegesetz sollte so geändert werden, dass Sozialhilfe auch als Sachleistung – unter anderem in Form von Wohnraum – gewährt werden kann. Damit könne Flüchtlingen innerhalb des Kantons ein Wohnort oder eine Unterkunft zugewiesen werden, heisst es im Vorstoss.
Vorstoss ist völkerrechtswidrig
Die Regierung lehnte die Motion ab. Sie erklärte, eine Einschränkung der Wohnsitznahme für anerkannte Flüchtlinge sei völkerrechtswidrig. Sie verwies dabei auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Zudem hätten anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf die gleichen Sozialhilfeleistungen wie Schweizerinnen und Schweizer. Wenn das Sozialhilfegesetz geändert werde, müsse dies für alle gelten.
In der Debatte wurde auf das Beispiel von Bazenheid verwiesen. Dorthin seien viele Flüchtlinge gezogen und die Gemeinde werde stark belastet. Der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion nannte die von der Regierung ins Feld geführte Völkerrechtswidrigkeit «eine herausfordernde rechtliche Ausgangslage» und sagte dazu: «Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg».
Die FDP lehnte die Motion ab, die rechtliche Ausgangslage sei klar. Dieser Meinung waren auch die Vertreterinnen und Vertreter von GLP, Grünen und SP. Regierungsrätin Laura Bucher (SP) erklärte, die Ziele der Motion könnten wegen der Vorgaben im Völkerrecht und wegen der in der Verfassung verankerten Niederlassungsfreiheit nicht erreicht werden.
Nach der Diskussion setzten sich dann aber die Fraktionen von Mitte-EVP und SVP knapp mit 59 gegen 55 Stimmen durch und die Motion wurde überwiesen.
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