Kantonsrat SGSt. Galler Kantonsrat bewilligt und ergänzt Corona-Hilfspaket
SDA
18.5.2020 - 17:02
Die St. Galler Regierung hat ein kantonales Corona-Hilfspaket in Fahrt gebracht. Es wurde am Montag vom Parlament mit zwei Ergänzungen bewilligt: Neu können Unternehmen einen Steuererlass erhalten und es gibt zusätzliche Mittel für die Unterstützung von Bedürftigen.
Die St. Galler Regierung hatte das wirtschaftliche Unterstützungsprogramm des Bundesrats im März mit einem eigenen Corona-Hilfspaket im Umfang von 45 Millionen Franken ergänzt.
Es beinhaltet Liquiditätshilfen für kleinere und mittlere Unternehmen: KMU mit einem Umsatz von höchstens fünf Millionen Franken können zusätzlich zur Bundeshilfe Kredite bis 250'000 Franken beantragen, die durch eine Solidarbürgschaft abgesichert sind.
Weiter hat die Regierung vorgeschlagen, die ausserordentliche Ausschüttung der Nationalbank vom letzten Jahr in der Höhe von knapp 80 Millionen Franken dem besonderen Eigenkapital zuzuweisen. Damit steigt dort der Bestand auf 344 Millionen Franken.
Bisher war der Verwendungszweck für das besondere Eigenkapital allerdings eingeschränkt. Die Regierung will nun diese Bestimmung so ändern, dass die Mittel auch für die Bewältigung der Corona-Krise eingesetzt werden können.
Steuererlass und soziale Unterstützung
Beide Beschlüsse der Regierung müssen in der Aufräumsession vom Kantonsrat genehmigt werden. Die vorberatende Kommission zeigte sich mit den Vorlagen grundsätzlich einverstanden, schlug aber vor, das Paket mit zwei Massnahmen zu ergänzen.
Zum einen soll es Steuererlasse für Unternehmen geben, die von der Pandemie betroffen sind. Der Rabatt beträgt 40 Prozent des Steuerbetrags, aber höchstens 10'000 Franken. Die Kommission schlägt dafür ein «unbürokratisches Verfahren» vor: Die Firmen müssen die Notlage nicht beweisen – etwa mit Zwischenabschlüssen -, sondern diese lediglich glaubhaft machen können. Die daraus resultierenden Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden betragen rund 19 Millionen Franken.
Als weiteren Antrag wollte die Kommission für das Budget 2021 fünf Millionen Franken für soziale Hilfe einsetzen. Davon könnten Familien und Einzelpersonen profitieren, die wegen der Coronakrise in ihrer persönlichen Existenz gefährdet sind.
Umstrittene Dividenden
In der Debatte am Montagnachmittag lobte die Sprecherin der CVP-GLP-Fraktion, die Regierung habe «rasch und pragmatisch» gehandelt. Der Sprecher der FDP warnte vor einem aufkommenden «Neosozialismus» und sprach sich unter anderem gegen ein Dividendenverbot für unterstützte Firmen aus.
Für die SVP kommt «ein Sturm» auf den Kanton zu. Die Fraktion unterstützte deshalb die ergänzenden Massnahmen nach dem Vorschlag der Kommission. Die Sprecherin der SP-Grüne-Fraktion stellte fest, man werde den Steuererlass schlucken, weil auch die soziale Unterstützung geplant sei.
Das Paket werde nicht alle Probleme lösen, sagte Finanzchef Benedikt Würth (CVP) im Rat. Es sei nun aber ein erster Rettungsschirm bereitgestellt worden.
Danach diskutierte der Rat einen Antrag der SP-Grünen-Fraktion, die ein Dividendenverbot für Firmen wollte, die von einem Steuererlass profitieren. Für die FDP ist dies unnötig, weil das Steueramt die Anträge überprüfen und die Unterstützung in Frage stellen würde, falls eine Firma Dividenden ausschütte. Der Antrag wurde deutlich mit 85 Ja- gegen 24 Nein-Stimmen abgelehnt.
Soforthilfe aus dem Lotteriefonds
Danach hiess das Parlament die beiden Ergänzungen des Hilfspakets – den Steuererlass für Unternehmen sowie die Mittel für die soziale Unterstützung – mit klaren Mehrheiten gut. Schliesslich stimmte der Rat auch einem Antrag der Fraktionen von CVP-GLP, SP-Grünen und SVP zu, der die soziale Hilfe bereits 2020 ermöglichen wollte. Dafür werden 250'000 Franken aus dem Lotteriefonds entnommen.
Unbestritten waren weiter die beiden Anträge der Regierung zum besonderen Eigenkapital. Damit können die Mittel für die Bewältigung der Coronakrise eingesetzt werden. Die Vorlagen werden bereits am Dienstag in zweiter Lesung beraten.
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