Kantonsrat SGSt. Galler Regierung nimmt Stellung zu Lockdown-Mietzinserlassen
SDA
20.5.2020 - 11:22
Die St. Galler Regierung hat am Mittwoch Fragen zu Mietzinserlassen für Gewerbebetriebe während des Lockdowns beantwortet. Es ging um die Liegenschaften des Kantons, der St. Galler Pensionskasse und der St. Galler Kantonalbank.
Am Dienstagvormittag hatte sich Volkswirtschaftsdirektor Bruno Damann (CVP) im Rat dagegen gewehrt, dass ein Vorstoss der SP-Grünen-Fraktion zu Mietzinserlassen für Gewerbeliegenschaften für dringlich erklärt wird. Eine Antwort werde «oberflächlich ausfallen», weil noch nicht klar sei, wie der Bund bei dieser Frage verfahren werde, kündigte er an.
Im Vorstoss war allerdings auch konkret nach dem Entgegenkommen des Kantons, der St. Galler Pensionskasse oder der St. Galler Kantonalbank gefragt worden. Die Mehrheit bestätigte die Dringlichkeit mit 63 gegen 48 Stimmen.
Mietzinserlass in Graubünden
Wenig Stunden später wurde am Dienstag bekannt, dass die Graubündner Kantonalbank (GKB) bei ihrer Mieterinnen und Mietern von Gewerberäumlichkeiten, die ihr Geschäft wegen des Lockdowns schliessen mussten, auf zwei Monatsmieten verzichtet.
Zudem fanden sich die beiden zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat bei der Frage der Mietzinserlasse in einem Kompromiss: Danach sollen 60 Prozent der Mieten während der Corona-Massnahmen geschuldet bleiben und 40 Prozent erlassen werden.
Individuelle Lösungen
Am Mittwoch folgte dann die Antwort der St. Galler Regierung. Die kantonale Verwaltung sei auf dem Immobilienmarkt nur in kleinem Umfang als Vermieter tätig, heisst es darin. Da die eingemieteten Betriebe unterschiedlich betroffen seien, habe das Hochbauamt in einem vom Departement vorgegebenen Rahmen die Kompetenz erhalten, je nach Fall «individuelle Vereinbarungen hinsichtlich Zahlungsfristverlängerungen, Mietzinsreduktionen und Stundung der Mietzinse zu vereinbaren».
Die St. Galler Pensionskasse (SGKP) wolle zu «wirtschaftlichen und sozialverträglichen Lösungen» Hand bieten. Dies könne eine Teil- oder Ganzstundung oder ein Teil- oder Ganzerlass für die Dauer des Lockdowns sein. Das Vorgehen sei festgelegt und beschlossen. Die Umsetzung erfolge ab Ende Mai 2020.
Unterstützung ist hinreichend
Die St. Galler Kantonalbank habe in ihren eigenen Liegenschaften mehrere Dutzend Geschäftsmieter. Rund zehn Mieter seien direkt vom Lockdown betroffen. Ihnen werde für die Zeit der verfügten Schliessung – während zweier Monate – ein Mieterlass von 50 Prozent gewährt. Alle Mieter würden gleich behandelt.
Insgesamt beurteilt die St. Galler Regierung die bisher getroffenen Unterstützungsmassnahmen auf Stufe Bund und Kanton «als hinreichend und sieht derzeit keine Notwendigkeit, weitere staatliche Unterstützungstatbestände zu schaffen», wie es in der Antwort heisst.
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