Polizeigesetz St. Galler Regierung stärkt präventive Polizeiarbeit

uj, sda

2.11.2022 - 11:24

Die St. Galler Kantonsregierung will der Polizei mehr Möglichkeiten bei der präventiven Verbrechensbekämpfung geben. (Archivbild)
Die St. Galler Kantonsregierung will der Polizei mehr Möglichkeiten bei der präventiven Verbrechensbekämpfung geben. (Archivbild)
Keystone

Die Polizei soll im Kantons St. Gallen neue präventive Möglichkeiten bei Bedrohungen und Risiken erhalten. Die Kantonsregierung will mit Gesetzesnachträgen etwa die sogenannte «verdeckte Registrierung» ermöglichen.

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Die Polizei soll durch die «verdeckte Registrierung» Informationen von Drittpersonen auswerten können, um Hinweise auf geplante Straftaten frühzeitig zu erkennen. Wie die Regierung am Mittwoch mitteilte, will sie so die bisher weitgehend auf die reine Strafverfolgung ausgerichtete Polizeiarbeit weiterentwickeln und insbesondere in präventiver Hinsicht verbessern.

Die Polizei erhält damit Rechtsgrundlagen für ein Bedrohungs- und Risikomanagement, um vorbeugend Gefahren für Leib und Leben erkennen, einschätzen und abwehren zu können.

Der Informationsaustausch zwischen der Polizei und anderen Behörden soll dazu vereinfacht werden. Mit einer ergänzenden Bestimmung zum Datenaustausch erleichtert die Regierung zudem die interkantonale Zusammenarbeit mit anderen Polizeibehörden.

Gespräche mit potentiellen Tätern

Weiter bekommt die Polizei eine Grundlage für persönliche Gespräche mit potenziellen Gefährderinnen oder Gefährdern. Reicht dieses Gespräch nicht aus, sollen künftig Personendaten der denkbaren künftigen Täterinnen oder Täter an das mögliche Opfer weitergegeben werden können.

Schliesslich soll eine gesetzliche Grundlage für die Fach- und Anlaufstelle Radikalisierung und Extremismus (Farex) geschaffen werden. «Mit der Farex hat der Kanton St.Gallen eine sehr gut funktionierende Lösung zur Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus», hiess es in der Mitteilung.

Um die Farex nach dem Ende der Pilotphase ohne Unterbruch weiterzuführen, braucht es aber ein Gesetz. Als nächstes wird sich der Kantonsrat mit der Vorlage befassen.