In einer Motion hat ein St. Galler Kantonsrat verlangt, dass Anlässe wie die Festspiele nicht mehr auf dem Klosterplatz stattfinden dürfen. Die Regierung, die das Verfahren für die Freiluft-Opernaufführungen festgelegt hat und auch Bewilligungsinstanz ist, weist die Forderung zurück.
Die baulichen Strukturen für die jeweils im Sommer stattfindenden Festspiele auf dem Klosterplatz in St. Gallen seien «ein massiver, störender Eingriff» in den Stiftsbezirk und «unvereinbar» mit dem Status als Unesco-Weltkulturerbe, schrieb SVP-Kantonsrat Erwin Böhi im Juni in seinem Vorstoss.
Die Festspiele sorgten neben der eigentlichen Spielzeit mit Auf- und Abbauten sowie der Wiederherstellung des nach Abschluss zerstörten Rasens dafür, «dass der Klosterplatz während rund drei Monaten für die Öffentlichkeit teilweise gesperrt ist».
Kommerzielle Veranstaltungen wie die St. Galler Festspiele stiessen bei der Bevölkerung der Region auf Ablehnung, schrieb Böhi. Er schlägt deshalb andere Standorte für die Opernaufführungen vor: «Beispielsweise auf dem Gelände bei der Tonhalle oder auf der Kreuzbleiche».
Der Kantonsrat verlangt eine Gesetzesänderung: Künftig sollen auf dem Klosterplatz nur noch nicht-kommerzielle und zeitlich auf einzelne Tage beschränkte Veranstaltungen ohne Aufbauten zulässig sein.
Regierung ist Bewilligungsinstanz
Für diese Argumente zeigte die St. Galler Regierung in ihrer Stellungnahme kein Musikgehör. Sie lehnt den Vorstoss ab, der in der kommenden Februarsession vom Kantonsrat behandelt wird.
In der Antwort gibt es Informationen über das spezielle Verfahren, das auf dem Klosterplatz zur Anwendung kommt. Die Regierung habe für die St. Galler Festspiele festgelegt, dass das Bewilligungsverfahren für eine Sondernutzung zur Anwendung komme, hiess es. Und: «Über das Gesuch entscheidet die Regierung, der es gegebenenfalls auch obliegt, das Anhörungsverfahren bei abweichenden Haltungen der beteiligten Behörden durchzuführen».
Der Klosterplatz sei ein zentraler Ort des städtischen Lebens, argumentiert die Regierung. Er solle «in angemessenem Umfang» für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Ein Verbot würde auch das etablierte Festival «Aufgetischt» oder Veranstaltungen in Frage stellen wie sie im Rahmen des Reformationsjubiläums stattfänden.
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