Die St. Galler Regierung will alle Mitglieder des Verwaltungsrats der Spitalverbunde für vier weitere Jahre wiederwählen. Voraussetzung ist die Genehmigung des Kantonsrats. Dort gab es teils harsche Kritik am Gremium.
Die Regierung der Amtsdauer 2020/2024 habe an ihrer konstituierenden Sitzung den bisherigen Verwaltungsrat der Spitalverbunde für die Dauer von 2020 bis 2024 wiedergewählt, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Montag mit.
Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Spitalstrategie solle der bisherige Verwaltungsrat auch in der nächsten Phase als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, heisst es dazu.
Eine Ausnahme gibt es für den Verwaltungsratspräsidenten Felix Sennhauser. Er soll nur befristet wiedergewählt werden, weil er Ende März 2023 das 70. Altersjahr erreicht und wegen der Altersbeschränkung ausscheiden muss.
Die Wiederwahl der VR-Mitglieder durch die Regierung ist nur rechtsgültig, wenn sie durch den Kantonsrat genehmigt wird. Dieser Beschluss ist für die Junisession traktandiert.
Harsche Kritik aus dem Rat
In der laufenden Diskussion um die künftige St. Galler Spitalstrategie wurde teils harsche Kritik am Verwaltungsrat laut. So wurden dessen Mitglieder in einer Ratsdebatte verdächtigt, die FDP-Fraktion vorab mit Informationen zu beliefern. Diesen Vorwurf wies der Verwaltungsratspräsident zurück.
Vor allem in den Fraktionen von SP-Grünen und SVP gab es Unmut darüber, dass der Verwaltungsrat mit Entscheiden zu den Spitälern in Wattwil und vor allem in Walenstadt Tatsachen schaffen wolle, obwohl der Kantonsrat über die Zukunft der Spitäler noch gar nicht entschieden habe.
In der Februarsession sicherte dann die St. Galler Regierung dem Parlament zu, dass dem Verwaltungsrat in einem Brief mitteilt werde, dass bis nach der Beratung des Geschäfts «keine präjudizierenden Entscheide in Bezug auf Leistungsangebote oder Leistungsangebotsverschiebungen» mehr getroffen werden dürften.
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