Abstimmungen St. Galler Regierung will keinen Maulkorb von der SVP

SDA

28.3.2019 - 11:21

Vor der Abstimmung über das Verschleierungsverbot hat die St. Galler Regierung darüber informiert, dass sie das Gesetz ablehnt. Die SVP verlangte daraufhin ein Verbot solcher Äusserungen. Die Regierung wehrt sich nun dagegen.

Im Vorfeld der Abstimmung habe sich die Regierung gegen den Beschluss der Mehrheit des Kantonsrats gestellt, heisst es in der SVP-Motion, die im letzten November eingereicht wurde.

Die Äusserungen hätten «in vielen Teilen der Bevölkerung Verwirrung, aber auch Unverständnis ausgelöst». Die Stellungnahme der Regierung habe der Gewaltenteilung widersprochen.

Die SVP-Fraktion verlangte im Vorstoss neue Regelungen für die Kommunikation. Darin soll festgehalten werden, dass sich die Regierung und einzelne ihrer Mitglieder in einem Abstimmungskampf nicht öffentlich gegen Beschlüsse des Kantonsrats äussern dürfen.

Sachliche Information

Die Regierung lehnt den Vorstoss in ihrer vor kurzem veröffentlichten Stellungnahme ab. Sie informiere jeweils im Vorfeld von kantonalen Volksabstimmungen die Öffentlichkeit. Dabei würden die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachtet, erklärt sie.

Im Rahmen dieser Grundsätze sei es zulässig, dass die Regierung eine von der Beschlussfassung des Kantonsrates abweichende Haltung zum Ausdruck bringe. Diese trage dazu bei, dass sich die Stimmberechtigten ein umfassendes Bild von einer Vorlage machen könnten.

Seltener Fall

In der Praxis sei es sehr selten der Fall, dass ein Erlass des Kantonsrats grundlegend von den Entwürfen der Regierung abweiche. Noch seltener seien Fälle, in denen die Regierung im Vorfeld der Volksabstimmung gegenüber der Öffentlichkeit ihre abweichende Haltung darstelle.

In den letzten zehn Jahren sei dies nur zweimal der Fall gewesen: Beim Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz (Verhüllungsverbot) im Herbst 2018 und vor der Abstimmung zu zwei Gesetzesinitiativen im Herbst 2009, bei denen es um Rauchverbote ging.

Ein Gesetz, das der Regierung verbiete, eine von der Haltung des Kantonsrates abweichende Haltung zum Ausdruck zu bringen, sei wegen der geringen Anzahl Fälle sowie wegen der Information der Stimmberechtigten «nicht erforderlich», stellt die Regierung zusammenfassend fest.

Über den Vorstoss wird der Kantonsrat in einer der kommenden Sessionen entscheiden.

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