Wahlen – SG St. Galler Regierungsratswahlen am 19. April mit Auflagen

SDA

19.3.2020 - 15:38

Beim zweiten Wahlgang der St. Galler Regierungsratswahlen am 19. April kann nur brieflich gewählt werden. Mitglieder der Stimmbüros sollen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.

Die St. Galler Regierung halte am Termin für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl vom 19. April 2020 fest, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Die Durchführung sei die Voraussetzung dafür, «dass die neue Regierung wie von der Verfassung vorgesehen besetzt wird». Die neue Legislatur startet am 1. Juni.

In einer dringlichen Verordnung wurden nun verschiedene Massnahmen erlassen. Dazu gehört, dass die Stimmbüros der Gemeinden bereits am Vortag der Wahl mit dem Auszählen beginnen dürfen. So können sie Ausfälle einzelner Stimmenzählerinnen oder Stimmenzähler auffangen und in kleineren Teams arbeiten, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Zudem ist es möglich, zusätzliche Mitglieder des Stimmbüros zu wählen.

Um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu minimieren, sei die persönliche Stimmabgabe an der Urne «ausnahmsweise nicht möglich», hiess es in der Mitteilung. Die auf den Stimmrechtsausweisen aufgedruckten Urnenöffnungszeiten seien nicht gültig.

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