Coronavirus – St. Gallen St. Galler Schutzschirm nur für grössere Veranstaltungen

ka, sda

12.7.2021 - 12:43

Heimspiele des FC St. Gallen, wie hier beim letzten Match mit Publikum im Oktober 2020, könnten unter den Schutzschirm für Veranstaltungen gestellt werden. (Archivbild)
Heimspiele des FC St. Gallen, wie hier beim letzten Match mit Publikum im Oktober 2020, könnten unter den Schutzschirm für Veranstaltungen gestellt werden. (Archivbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung hat die finanzielle Absicherung von geplanten Veranstaltungen mit einer dringlichen Verordnung bereits in Kraft gesetzt. In der Vorlage an den Kantonsrat für die Septembersession wird erklärt, an welche Veranstaltungen dabei gedacht wird.

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Der St. Galler Kantonsrat wird die Regelungen für den finanziellen Schutz von Anlässen mit mehr als 1000 Personen in der kommenden Septembersession beraten. Bis dann gilt die von der Regierung am 15. Juni erlassene dringliche Verordnung.

Für den Fall, dass eine Veranstaltung wegen behördlicher Vorgaben abgesagt werden muss oder nur beschränkt durchgeführt werden kann, sind Entschädigungen geplant. Bund und Kanton beteiligen sich zu je 50 Prozent an den ungedeckten Kosten. Die Organisatoren müssen allerdings eine Franchise von 5000 Franken sowie einen Selbstbehalt von 10 Prozent übernehmen. Zu den Bedingungen gehört auch, dass der Kanton die Veranstaltung sowie die Unterstellung unter den Schutzschirm bewilligt hat.

Die Lakers und der FCSG

Laut Botschaft sollen Sportveranstaltungen wie die Heimspiele des FC St. Gallen und der SC Rapperswil-Jona Lakers oder Fach- und Publikumsmessen wie die Olma und die Offa unter den Schutzschirm gestellt werden. Denkbar seien auch Sportveranstaltungen wie etwa der «Ironman 70.3» in Rapperswil-Jona im August oder Kulturanlässe wie «New Orleans meets St. Gallen» im September.

Andere Fach- und Publikumsmessen könnten ebenfalls unter den Schutzschirm gestellt werden. Kein Thema seien hingegen «Veranstaltungen von regionalem oder lokalem Charakter», heisst es in der Botschaft.

Veranstaltungen wie Stadtfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Turnfeste oder Läufe gehörten in der Regel nicht unter den Schutzschirm, da die überkantonale Bedeutung nicht gegeben sei. Ein Indiz für den regionalen oder lokalen Charakter sei, «wenn ähnliche oder vergleichbare Veranstaltungen an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Regionen des Kantons von jeweils unterschiedlichen Veranstaltern durchgeführt werden», so die Regierung.