Coronavirus – Schweiz St. Galler Spitäler für Mehrkosten entschädigen

gn, sda

15.2.2022 - 17:31

Die Kanton sollen sicherstellen, dass ihre Spitäler die nötigen Intensivkapazitäten zur Bewältigung einer Pandemie haben. Die St. Galler SP will von der Regierung wissen, ob sie  zur Abdeckung von Auslastungsspitzen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt.  (Symbolbild)
Die Kanton sollen sicherstellen, dass ihre Spitäler die nötigen Intensivkapazitäten zur Bewältigung einer Pandemie haben. Die St. Galler SP will von der Regierung wissen, ob sie zur Abdeckung von Auslastungsspitzen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt. (Symbolbild)
Keystone

Die St. Galler SP thematisiert in zwei Vorstössen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Spitäler und ihre Finanzen: Einerseits will sie wissen, ob die St. Galler Spitalverbunde für die Mehrkosten im zweiten Pandemie-Jahr vom Kanton entschädigt werden, andererseits wird die Vorfinanzierung von Reservekapazitäten gefordert.

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Der Bundesrat hatte die Spitäler und Kliniken pandemiebedingt verpflichtet, zwischen dem 17. März und dem 26. April 2020 auf nicht dringende medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe zu verzichten. Dies führte zu erheblichen Ertragsausfällen.

Der Kanton St. Gallen unterstützte die Spitäler und Kliniken für die Ertragsausfälle während dieser Zeit mit 42,3 Millionen Franken oder 82.94 Franken pro Kopf.

Die Entschädigungszahlen aller Kantone an ihre Spitäler betrug im Jahr 2020 rund 1,13 Milliarden Franken, das bedeutet pro Einwohnerin beziehungsweise Einwohner 129.10 Franken, wie SP-Kantonsrat Guido Etterlin in seiner Interpellation schreibt.

St. Gallen bezahlt weniger

Etterlin will von der Regierung wissen, weshalb die Zahlungen im Kanton St. Gallen pro Kopf im gesamtschweizerischen Durchschnitt um mehr als 50 Prozent tiefer lägen und ob sie bereit sei, die Spitalverbunde für deren Mehrkosten während der Pandemie zu entschädigen.

Es seien nur im ersten Lockdown Zahlungen geleistet worden, während andere Kantone für die Zeit bis Ende 2020 zusätzlich Ausfallzahlungen leisteten und teilweise dann auch für das Jahr 2021.

Der Kanton Zürich etwa bezahlte dem Universitätsspital Zürich (USZ) als Abgeltung 6,3 Millionen Franken zusätzlich für 2021. Aufgrund der zahlreichen ausserkantonalen Patienten in Zürcher Spitälern will der Regierungsrat die betroffenen Kantone zur Kasse bitten.

Wenn der Kanton St. Gallen nur schon den Durchschnitt von 129.10 Franken abgegolten hätte, wäre den Spitälern 65,8 Millionen Franken zugesprochen worden, erklärt Etterlin gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Zudem habe die Regierung entschieden, die Ausfälle von Herbst 2020 bis Ende 2021 in die kommende Sanierungsvorlage aufzunehmen. Diese Ausfälle hätten aber nichts mit dieser Vorlage zu tun. «Es wird seit einem Jahr von einem Sanierungspaket für die St. Galler Spitalverbunde gesprochen, ohne dass bislang weitere Fakten vorliegen», so Etterlin.

Zusätzliche Kapazitäten vorfinanzieren

Die Interpellation von Bettina Surber befasst sich mit der Finanzierung von Reservekapazitäten in den Spitälern. Sie will von der Regierung wissen, ob zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt würden.

Die Kantone sollen laut Änderung im Covid-19-Gesetz nicht nur sicherstellen, dass ihre Spitäler die nötigen Intensivkapazitäten haben, das Gesetz verlange auch, dass die Kantone zur Abdeckung von Auslastungsspitzen nötigen Vorhalteleistungen finanzieren.

Es gehe darum, Wellen mit erhöhtem Infektionsgeschehen bewältigen zu können, ohne das Personal zu erschöpfen, ohne systematisch auf Überstunden zu setzen, schreibt die SP-Kantonsrätin.