Die St. Galler Staatsanwaltschaft rekurriert vor Bundesgericht gegen ein Urteil des Kantonsgerichts. Es geht um die Frage, ob ein 64-jähriger Mann, der wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt wurde, verwahrt werden soll.
Der Fall hat eine längere Vorgeschichte: 2006 verurteilte das St. Galler Kantonsgericht den heute 64-jährigen Schweizer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete zusätzlich eine stationäre Massnahme an. Daraus sei der Mann Ende Juni 2011 bedingt entlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Ende Mai 2012 wurde der Mann erneut festgenommen. Das Kantonsgericht verurteilte ihn danach am 11. Dezember 2013 zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten wegen mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit Kindern und ordnete die Rückversetzung in den stationären Massnahmenvollzug an. Dieser lief am 10. Dezember 2018 ab.
Keine Verwahrung
Am 7. Dezember 2018 habe das Kantonsgericht entschieden, die stationäre Massnahme nicht zu verlängern, führt die Staatsanwaltschaft aus. Am 29. Mai 2019 beschloss das Gericht die Entlassung auf den 31. Mai 2020 und sprach sich damit gegen eine Verwahrung aus.
Gegen diesen Entscheid reicht nun die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgericht ein, mit dem Antrag, den Verurteilten zu verwahren. Begründet wird dies mit dem «grossen Rückfallrisiko beim Verurteilten» sowie mit der Gewährleistung der Sicherheit der Gesellschaft und vor allem derjenigen «der gefährdeten minderjährigen Knaben», wie es in der Mitteilung hiess.
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