JustizSt. Galler Staatsanwaltschaft muss Fälle priorisieren
ka, sda
1.6.2022 - 16:01
Die Rechtspflegekommission des St. Galler Kantonsrats hat unter anderem die Staatsanwaltschaft überprüft. Sie empfiehlt dem Parlament, die Belastung der Behörde im Auge zu behalten. Die Delikte hätten zugenommen und die Fälle seien komplexer geworden.
Keystone-SDA, ka, sda
01.06.2022, 16:01
SDA
Die Rechtspflegekommission ist für die Aufsicht über die Justizbehörden zuständig. Im letzten Jahr hat sie sich unter anderem mit der Staatsanwaltschaft, dem Amt für Justizvollzug sowie der Fachstelle Cybercrime beschäftigt.
Eines der Ergebnisse: Bei der Beratung des Amtsberichts der Staatsanwaltschaft habe sie dessen fehlende Öffentlichkeit beanstandet, teilte die Rechtspflegekommission am Mittwoch mit.
Ein weiteres Thema war die Belastung innerhalb der Staatsanwaltschaft. Wegen der hohen Geschäftslast, der steigenden Fallkomplexität und der vorhandenen personellen Ressourcen sei «eine Prioritätenordnung bei der Fallbearbeitung» notwendig geworden. Diese Entwicklung beobachte sie «mit Sorge», hält die Rechtspflegekommission fest.
Dies zeige sich vor allem bei den Wirtschaftsdelikten, wo die Geschäftslast hoch sei. Grosse Schadensfälle müssten kleineren Massenbetrugsfällen vorgezogen werden. Zunehmend seien auch Spezialisierungen nötig. Die steigende Komplexität der Fälle werde kaum mehr gebremst werden. Auch eine Zunahme an Gewaltdelikten sei festzustellen.
Mehrarbeit wegen der Pandemie
Die beiden letzten Jahre mit der Corona-Pandemie hätten sich ausgewirkt: Es habe zahlreiche Ermächtigungsverfahren gegen Mitglieder von Regierung und Gerichten gegeben. Der Stabsjurist der Staatsanwaltschaft habe sich zeitweise ausschliesslich um Corona-Fragen gekümmert.
Die Rechtspflegekommission schliesst ihren Bericht mit zwei Empfehlungen ab: Die Staatsanwaltschaft solle ihren Amtsbericht künftig der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dem Kantonsrat rät die Kommission «die angespannte Ressourcensituation in der Staatsanwaltschaft» im Auge behalten.
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