Raumplanung St. Galler Standesinitiative will Neubauten in Weilern ermöglichen

ka, sda

19.5.2022 - 15:01

Der St. Galler Kantonsrat wird in einer der kommenden Sessionen nochmals über die umstrittenen Neubauten in Weilerzonen diskutieren.
Der St. Galler Kantonsrat wird in einer der kommenden Sessionen nochmals über die umstrittenen Neubauten in Weilerzonen diskutieren.
Keystone

Der St. Galler Kantonsrats hat in der Aprilsession Erleichterungen für Neubauten in Weilerzonen beschlossen. Nach Ansicht der Regierung widerspricht dies Bundesrecht. Einen Ausweg bietet eine Standesinitiative, mit der die Regelungen beim Bund geändert würden. Die Regierung unterstützt den Vorstoss.

19.5.2022 - 15:01

Es war ein Sieg der Baulobby im St. Galler Kantonsrat: Mit einer Gesetzesänderung im Planungs- und Baugesetz setzte die Mehrheit durch, dass künftig Neubauten in Weilerzonen möglich werden, wenn dadurch das bebaute Gebiet nicht ausgedehnt wird. Das Problem dabei: Diese Weiler liegen ausserhalb der Bauzonen. Im Kanton St. Gallen gibt es 59 solcher Kleinsiedlungen.

Die Regierung hatte die entsprechende Motion bekämpft. Sie erklärte, die Gesetzesanpassung sei bundesrechtswidrig und widerspreche der Praxis des Bundesgerichts. Bei den Gegnerinnen und Gegnern hiess es in der Debatte, damit werde die Zersiedlung vorangetrieben. Sie unterlagen mit 50 gegen 60 Stimmen. Die Regierung muss nun dazu einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.

Ausweg der Mitte-EVP

Einen Ausweg will nun die Mitte-EVP-Fraktion mit einer Standesinitiative ermöglichen. Darin verlangt sie, dass das Raumplanungsgesetz des Bundes so ergänzt wird, «dass Neubauten innerhalb von Weilerzonen zulässig sind, namentlich zur Schliessung von Baulücken».

Ob diese Standesinitiative eingereicht wird, entscheidet der Kantonsrat an einer der kommenden Sessionen. Die Regierung will den Vorstoss unterstützen, wie es in ihrer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme heisst. Damit könne «einer angemessenen baulichen Entwicklung in Weilern unter Berücksichtigung des Ortsbild und der Charakteristik traditioneller Gebäude» Rechnung getragen werden, heisst es in der Begründung.

ka, sda