Die St. Galler Verkehrsbetriebe haben über Jahre Baurechtszinsen in ihre Betriebskosten eingerechnet, die sie gar nicht bezahlen mussten. Dadurch erhielten sie höhere Abgeltungen von Bund und Kanton. Die zu viel bezogenen Mittel werden nun zurückbezahlt.
Die Stadt St. Gallen müsse Bund und Kanton 1,65 Mio. Franken zurückzahlen, die aus "irrtümlich über die ungedeckte Betriebskosten angerechnete Baurechtszinsen" bestehen, teilte die Stadt St. Gallen am Dienstag mit.
Der grundlegende Fehler passierte 2002. Damals sollte das Depot der St. Galler Verkehrsbetriebe (VBSG) an der Steinachstrasse aus dem Verwaltungsvermögen der VBSG in das Finanzvermögen der Stadt übertragen werden. Es wurde ein Baurechtsvertrag über 50 Jahre samt Baurechtszinsen festgelegt.
Zu hohe Subventionen als Konsequenz
Der Übertrag des Grundstücks sei aber "nie beschlossen und vollzogen worden". Sowohl das Hochbaumamt als auch die Verkehrsbetriebe gingen aber trotzdem davon aus, dass dem allgemeinen Haushalt Baurechtszinsen geschuldet seien. Sie wurden zwischen 2003 und 2017 von der Stadt in Rechnung gestellt und von der VBSG als Betriebskosten in die Offerten für ÖV-Angebote einkalkuliert. Das Resultat waren höhere Abgeltungen von Bund und Kanton in der Höhe von 1,65 Mio. Franken.
Erst im August 2018 wurde bemerkt, dass die Übertragung des Grundstücks formell gar nie vollzogen worden war. In der Folge seien Kanton und Bund informiert worden. Sie hätten anerkannt, dass die zu hohen Subventionen "die Folgen eines nicht erkannten Irrtums waren", heisst es in der Mitteilung. Nun wurden die Abgeltungen gekürzt und die zu Unrecht bezogenen Mittel müssen zurückbezahlt werden.
Stadtratsbeschluss wurde nicht vermisst
Er habe ziemlich gestaunt, als er die Sache erfahren habe, erklärte Stadtrat Peter Jans (SP) gegenüber Keystone-SDA. Es sei aber schwierig, im Nachhinein nachzuvollziehen, wie es zum Fehler gekommen sei. Für den Übertrag der Liegenschaft wäre mindestens ein Stadtratsbeschluss nötig gewesen. Offensichtlich sei niemandem aufgefallen, dass es den gar nie gegeben habe.
Der Fehler sei erst ans Licht gekommen, als der Kanton einige Quadratmeter des Grundstücks kaufte und das städtische Hochbauamt feststellte, dass es den Erlös gar nicht verbuchen konnte, weil sich die Liegenschaft immer noch im Besitz der VBSG befand.
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