Nationalstrassen Ständerat will Bodensee-Thurtal-Strasse nicht priorisieren

misc, sda

13.6.2023 - 13:16

Die geplante Linienführung der Bodensee-Thurtal-Strasse.
Die geplante Linienführung der Bodensee-Thurtal-Strasse.
Keystone

Der Ständerat will die Realisierung der Bodensee-Thurtal-Strasse beim Ausbau der Nationalstrassen nicht priorisieren. Er hat an Dienstag eine Standesinitiative des Kantons Thurgau abgelehnt, welche die Aufnahme des Projekts in den nächsten Ausbauschritt verlangte.

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Oppositionslos folgte die kleine Kammer dem Antrag ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S). Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Standesinitiative befassen.

Die Bodensee-Thurtal-Strasse soll in Zukunft von Arbon über Amriswil und Weinfelden bis zum A7-Zubringer östlich von Frauenfeld führen und die Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr entlasten. Die Thurgauer Stimmberechtigten hatten das Bauprojekt 2012 an der Urne angenommen. Geplant ist eine eine vollständige Neutrassierung der Nationalstrasse N23 auf einer Länge von über 33 Kilometern.

Heute entspreche der Ausbaustandard der Verbindungsstrasse zwischen den Autobahnen A7 und A1 demjenigen einer Kantonsstrasse aus den 1960er- oder 1970er-Jahren, begründet der Kanton Thurgau seine Initiative. Dies sei völlig ungenügend.

Autostrasse geplant

Geplant ist eine 33 Kilometer lange, richtungsgetrennte Autostrasse. Dass Handlungsbedarf besteht, war im Ständerat im Grundsatz unbestritten. Die vorberatende Kommission war jedoch der Ansicht, man solle nicht gesondert über einzelne Projekte befinden. Vielmehr brauche es bei der Beratung des Nationalstrassen-Ausbaus eine Gesamtschau.

Der Thurgauer Grosse Rat hatte die Standesinitiative im März 2022 verabschiedet. Dies, nachdem der Bund im Januar desselben Jahres mitgeteilt hatte, man stelle das Vorhaben zurück. Im März 2023 gab das Bundesamt für Strassen (Astra) bekannt, man führe nochmals eine Korridorstudie durch. Bis im Mai 2024 solle Klarheit bestehen.

Der Bundesrat habe das Projekt zwar ins Ausbaupogramm aufgenommen, allerdings unter Vorbehalt, erläuterte Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR). Konkret bedeute das, dass das Parlament voraussichtlich 2026 definitiv über das Vorhaben entscheiden könne.

Offene Fragen gebe es unter anderem beim Flächenverbrauch und den Kosten, sagte Engler. Derzeit gehen die Behörden von Kosten von rund 1,7 Milliarden Franken aus – zum Zeitpunkt der Volksabstimmung waren es lediglich 800 Millionen Franken gewesen.