Demokratie Start ab Juni: Unterschriftensammeln mit Coronaregeln

SDA

5.5.2020 - 10:44

Im Kanton St. Gallen läuft der Fristenstillstand bei Initiativen und Referenden am 31. Mai aus. Ab dem 1. Juni können damit wieder Unterschriften gesammelt werden – allerdings mit Hygienevorschriften.

Die St. Galler Regierung habe am Dienstag entschieden, den geltenden Fristenstillstand für kantonale und kommunale Volksbegehren nicht über den 31. Mai 2020 hinaus zu verlängern, teilte die Staatskanzlei mit.

Der Stillstand war am 28. März in einer dringlichen Verordnung erlassen worden. Wie beim Bund wird sie nun nicht mehr verlängert. Ab dem 1. Juni dürfen wieder Unterschriften für Referendums- und Initiativbegehren gesammelt werden. Die Gemeinden können Stimmrechtsbescheinigungen ausstellen. Sämtliche Fristen laufen ab dann weiter.

Wegen der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln bleibe das Sammeln von Unterschriften im öffentlichen Raum anspruchsvoll, heisst es in der Mitteilung. Eine weitere Einschränkung der politischen Rechte sei deswegen aber nicht gerechtfertigt. Die Staatskanzlei werde dazu Vorgaben und Empfehlung ausarbeiten.

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