Coronavirus – SchweizSteuererlass für St. Galler Firmen – 151 Gesuche eingegangen
gn, sda
14.1.2021 - 13:57
St. Galler Firmen, die wegen der Coronakrise in Existenznot geraten sind, müssen weniger Steuern zahlen. Bisher machen aber erst wenige Unternehmen von dem vereinfachten Erlassverfahren Gebrauch.
Der St. Galler Kantonsrat hatte in der Maisession 2020 die Ergänzung des Corona-Hilfspakets genehmigt. Die vorberatende Kommission hatte dafür ein «unbürokratisches Verfahren» vorgeschlagen: Die Firmen müssen die Notlage nicht beweisen – etwa mit Zwischenabschlüssen -, sondern lediglich glaubhaft machen können. Es wurde mit Steuerausfällen für Kanton und Gemeinden von rund 19 Millionen Franken gerechnet.
Am Donnerstag informierte das kantonale Steueramt an seiner Jahresmedienkonferenz über den Start zum vereinfachten Erlassverfahren. Mitte Oktober 2020 wurde mit der Bearbeitung der Gesuche begonnen. Bis Ende Jahr sind 151 Gesuche eingetroffen, wovon 123 erledigt wurden. Die Quote der bewilligten Gesuche liegt bei 56 Prozent. Es wurden Steuerbeträge im Umfang von 171'375 Franken erlassen.
Viele Veranlagungen noch ausstehend
Vor allem aus der Gastronomie, der Hotellerie sowie der Eventbranche seien Gesuche bewilligt worden. Aber auch Autogaragen und Firmen im Einzelhandel, Bildungsbereich, Tourismus und aus der Gesundheitsbranche hätten um Steuererlasse nachgesucht.
Der Steuerrabatt beträgt 40 Prozent oder höchstens 10'000 Franken. In Frage kommen nur Firmen, die eine Notlage glaubhaft machen können und deren ursprünglicher Steuerbetrag nicht höher als 25'000 Franken ist.
Auf einige Gesuche habe nicht eingetreten werden können, weil die definitive Veranlagung vieler Firmen noch fehle, sagte Felix Sager, Leiter des kantonalen Steueramtes, auf Anfrage von Keystone-SDA. Falls sich die Situation der Unternehmen 2021 verschärfe, werde es sicherlich weitere Gesuche geben.
Bei den nicht bewilligten Gesuchen (15 Prozent) habe die Bedrohung der Existenz sowie die Gefährdung der Arbeitsplätze nicht glaubhaft gemacht werden können. Bei Selbständigerwerbenden wird vorausgesetzt, dass das überwiegende Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit stammt.
Gute Zahlungsmoral
Trotz der Corona-Pandemie haben die Steuerpflichten im Kanton St. Gallen ihre Steuererklärung 2020 überwiegend pünktlich eingereicht, wie es weiter hiess. Immer häufiger geschieht dies auf elektronischem Weg: Die Quote stiegt von 58 auf 63 Prozent.
Auch die Zahlungsmoral war 2020 sowohl bei den juristischen als auch bei den natürlichen Personen «robust». 90 Prozent der natürlichen Personen zahlten die Einkommens- und Vermögenssteuern, bei den direkten Bundessteuer waren es 95 Prozent – das entspricht dem Niveau des Vorjahres.
Bei den juristischen Personen reduzierte sich die Zahlungsmoral mit 89 Prozent bei den Gewinn- und Kapitalsteuern gegenüber dem Vorjahr nur marginal. Hingegen hat sich der Zahlungseingang bei der direkten Bundessteuer (Gewinnsteuer) von 96 auf 90 Prozent verschlechtert. Dies sei wohl auf den Verzicht auf Verzugszinsen bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen, sagte Sager.
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