Gegen die Stadtratswahlen in Kreuzlingen vom 25. September ist beim Kanton Thurgau eine Stimmrechtsbeschwerde eingegangen. Der Grund: Auf den Stimmrechtsausweisen waren die falschen Wahllokale aufgedruckt. Der Fehler liegt bei der Firma Abraxas, die nach einem Server-Update veraltete Vorlagen verwendete.
ka, sda
05.10.2022, 11:42
SDA
Der Fehler wurde am Wahlsonntag festgestellt. Auf den Stimmausweisen waren drei Wahllokale aufgeführt, die seit 2021 nicht mehr genutzt werden. Nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst des Kantons blieb deshalb das Wahllokal der Stadt eine halbe Stunde länger offen.
Nach dem Sonntag sei eine Stimmrechtsbeschwerde beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft eingegangen, heisst es in der Mitteilung der Stadt Kreuzlingen vom Mittwoch. Verlangt wird eine Wiederholung der Wahlen. Die Stadt muss nun dazu Stellung nehmen. Ein Entscheid steht noch aus.
Inzwischen ist klar, wie der Fehler passiert ist. In den letzten sechs Abstimmungen vor den Stadtratswahlen war auf den Stimmrechtsausweisen jeweils das richtige Wahllokal aufgedruckt gewesen.
Diese änderte sich für den 25. September, weil die Firma Abraxas, die im Auftrag der Stadt die Stimmrechtsausweise druckt, eine Erneuerung des Servers durchführte. Danach wurde auf alte Textbausteine mit den ehemaligen Wahllokalen zurückgegriffen.
Bei der Überprüfung «Gut zum Druck» sei der Fehler in der Vorlage nicht bemerkt worden, heisst es in der Mitteilung. Der Stadtrat bedauere «den Vorfall ausserordentlich».
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