Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch, dem dritten Tag der Februarsession:
- in erster Lesung einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stopp dem Tierleid» beschlossen und dabei auch den umstrittenen Ausnahmen vom Stacheldrahtverbot zugestimmt;
- eine Motion überwiesen, die die Zuständigkeiten im Vertragsnaturschutz anpasst;
- eine Motion überwiesen, die eine umfassende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Kanton St. Gallen verlangt;
- einen Antrag überwiesen, der verlangt, dass alle steuerbefreiten gemeinnützigen Organisationen im Kanton St. Gallen in einer Liste erfasst werden. Dabei soll geprüft werden, ob sie die Bedingungen zur Steuerbefreiung erfüllen;
- mit einem Antrag der vorberatenden Kommission die Härtefall-Regelungen für die zweite Lesung mit einem Antrag ergänzt. Danach sollen Betriebe für nicht gedeckte Fixkosten A-fonds-perdu-Beiträge erhalten und keine Solidarbürgschaften mehr;
- eine SVP-Motion abgelehnt, mit der ein erst vor zwei Jahren erhöhter Steuerabzug für die Kosten der Kinderdrittbetreuung wieder gesenkt werden sollte;
- eine parteiübergreifend eingereichte Motion überwiesen, mit der im Kanton St. Gallen die schwarze Liste der säumigen Zahlerinnen und Zahler von Krankenkassenprämien abgeschafft wird;
- diverse Vorstösse behandelt und abgeschrieben;
- in Schlussabstimmungen das revidierte Wasserbaugesetz, die Härtefallregelungen und eine interkantonale Universitätsvereinbarung definitiv gutgeheissen.
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