Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag, dem zweiten Tag der Februarsession:
- die Interpellation «Nein zu Wil West: Wir hatten eine Volksabstimmung, geschätzte Regierung» für dringlich erklärt;
- in erster Lesung eine Änderung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beraten. Neu sollen die Gemeinden die Kosten der in Härtefällen erlassenen AHV/IV/EO-Mindestbeiträge tragen. Es handelt sich um eine Massnahme aus dem Sparpaket «Haushaltsgleichgewicht 2022plus»;
- in erster Lesung eine Änderung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen beraten. Neu sollen Nichterwerbstätige zum Teil die Familienzulagen mitfinanzieren. Es handelt sich um eine Massnahme aus dem Sparpaket «Haushaltsgleichgewicht 2022 plus»;
- in erster Lesung eine Änderung des Volksschulgesetzes beraten, wonach Lehrmittel neu zu 100 Prozent durch die Schulträger finanziert werden sollen. Es handelt sich um eine Massnahme aus dem Sparpaket «Haushaltsgleichgewicht 2022 plus»;
- den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2024-2026 beraten und genehmigt,
- in erster Lesung drei Änderungen des kantonalen Steuergesetzes beraten. Darin geht es um Anpassungen an geändertes Bundesrecht. Daneben werden zwei Motionen umgesetzt: Konkubinatspartnerinnen und -partner sollen weniger Erbschafts- und Schenkungssteuern zahlen, und Vorzugsmieten für nahe stehende Personen sollen steuerlich gerechter behandelt werden;
- eine Motion zur Erhöhung des steuerlichen Fahrkostenabzugs für Auto fahrende Pendlerinnen und Pendler mit 69 zu 39 Stimmen gutgeheissen;
- eine Motion für eine Erhöhung der sprachlichen Hürden für Einbürgerungen im Kanton St. Gallen mit 34 zu 74 Stimmen abgelehnt;
- weitere Parlamentarische Vorstösse behandelt.