WEF 2025 Temporärbauten am WEF werden weiter eingeschränkt

mafr, sda

2.5.2024 - 09:13

Für die Temporärbauten an der Davoser Promenade während des WEF gelten ab sofort strengere Regeln. Neu dürfen sich nur noch Firmen präsentieren, die vom WEF eingeladen wurden. (Archiv)
Für die Temporärbauten an der Davoser Promenade während des WEF gelten ab sofort strengere Regeln. Neu dürfen sich nur noch Firmen präsentieren, die vom WEF eingeladen wurden. (Archiv)
Keystone

Die Temporärbauten und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf der Davoser Promenade während des Weltwirtschaftsforums (WEF) sollen mit einer Gesetzesanpassung weiter eingeschränkt werden. Die Davoser Stimmbevölkerung stimmt am 9. Juni über das teilrevidierte Baugesetz ab.

2.5.2024 - 09:13

Schon in den vergangenen Jahren sei die Bewilligungspraxis für die Temporärbauten immer weiter verschärft worden, schrieb die Gemeinde Davos am Donnerstag in einem Communiqué. Für noch strengere Regeln bedürfe es aber einer Gesetzesanpassung.

Wie schon für 2024 eingeführt, soll darin das sogenannte Drei-Phasen-Modell zur Geltung kommen. Somit dürfen die Aussenhüllen der Bauten an der Promenade im Dezember erstellt werden, allerdings noch ohne Werbung. Richtig loslegen dürfen die Verantwortlichen aber erst in der Woche vor dem WEF. Damit soll der Tourismus während der Ferienwochen nicht gestört werden.

Damit für das kommende WEF im Januar 2025 alle Betroffenen ihre Planung anpassen können, beschloss der Landrat bereits folgende Verschärfungen: Neu müssen Gesuchssteller für die Bauten künftig bereits zu Beginn die endnutzende Firma angeben.

Keine Trittbrettfahrer mehr

Firmen, welche nicht am WEF eingeladen sind, dürfen sich ab 2025 nicht mehr in Davos präsentieren. Davon ausgenommen sind Nationen und Non-Profit-Organisationen.

Die Belastung der ohnehin schon ausgelasteten Infrastruktur sei mit rund einem Drittel Trittbrettfahrern zu gross gewesen, sagte der Davoser Landamman Philipp Wilhelm auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Selbst das Sicherheitspersonal hätte zunehmend Mühe gehabt, Betten zu finden und habe deshalb immer weiter weg untergebracht werden müssen.

Auch die Arbeitszeiten für den Aufbau der Bauten an der Promenade werden reduziert. Statt wie bis anhin bis 22 Uhr, sollen die Angestellten wegen des Lärms nur noch bis 20 Uhr arbeiten dürfen.

In der Teilrevision des Baugesetzes ist ausserdem eine zahlenmässige Begrenzung der Temporärbauen vorgesehen. Davon will die Gemeinde für das kommende WEF noch nicht Gebrauch machen. Sie kündigte aber an, dies zu prüfen, sollte mit den anderen Massnahmen der gewünschte Erfolg ausbleiben.

«Zwei Fliegen mit einer Klatsche»

Mit diesen Verschärfungen sei die Gemeinde nun Forderungen der Einheimischen und den Verantwortlichen des WEF nachgekommen, so Wilhelm. Man habe «zwei Fliegen mit einer Klatsche» schlagen können.

Mit der Teilrevision des Baugesetzes sei die Gemeinde künftig auch befugt, noch weitgreifendere Massnahmen umzusetzen. Im Kleinen Landrat sei der Entscheid dazu einstimmig gewesen, sagte Wilhelm. Er gehe deshalb davon aus, dass auch die Stimmbevölkerung einverstanden sein werde.

mafr, sda