Öffentlichkeitsprinzip Thurgau arbeitet Gesetz für Öffentlichkeitsprinzip aus

SDA

3.6.2019 - 15:56

Nach dem klaren Ja der Thurgauer Stimmbevölkerung vom 19. Mai zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips muss der Kanton jetzt ein Gesetz ausarbeiten. Geregelt wird unter anderem das Verfahren zur Einsicht in Akten der Behörden.

80 Prozent der Thurgauerinnen und Thurgauer sprachen sich dafür aus, das Öffentlichkeitsprinzip in der Kantonsverfassung zu verankern. Wie es genau umgesetzt wird, muss das Departement für Justiz und Sicherheit innert spätestens drei Jahren ausarbeiten. Die Vorlage kommt dann in den Grossen Rat.

Bis das Gesetz in Kraft tritt, ist das Öffentlichkeitsprinzip im Thurgau noch nicht anwendbar, wie der Kanton am Montag mitteilte. Später könne soll dass rückwirkend per 20. Mai 2019 Einsicht in Akten verlangt werden dürfen.

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