In der Coronakrise ist auch am «Tag der Arbeit» alles anders: Die Demos sind abgesagt, dafür bekommen Dienstleister, die ab dem 27. April vom Lockdown ausgenommen sind, im Kanton Thurgau eine Ausnahmebewilligung. Sie dürfen ihre Geschäfte am 1. Mai öffnen.
«Es sind vor allem Coiffeurbetriebe und Gärtnereien, die voraussichtlich nach dem Lockdown den Ansturm der Kundinnen und Kunden kaum bewältigen können», schrieb die Thurgauer Staatkanzlei am Dienstag in einer Mitteilung. Nach dem mehrwöchigen Lockdown und den damit verbundenen Einnahmeverlusten, bestehe für viele Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungserbringer das Bedürfnis, ihre Produkte und Dienstleistungen auch am 1. Mai anzubieten.
Der 1. Mai ist im Kanton Thurgau ein kantonaler Ruhetag, der allerdings dem Sonntag nicht gleichgestellt ist. Je nach kantonaler Regelung haben Arbeitnehmende normalerweise an diesem Tag frei. Dieses Jahr erachte das Amt für Wirtschaft und Arbeit als Ausnahmesituation und erlaube darum unbürokratisch die Öffnungsmöglichkeit bestimmter Geschäfte.
Die Ausnahmeregelung gilt ausschliesslich für Betriebe der Dienstleistungsbranchen, die vom Bundesrat ab dem 27. April die Bewilligung zum Wiederbetrieb ihrer Geschäfte erhalten haben; also Gärtnereien, Blumenläden, Bau- und Gartenfachmärkte sowie personenbezogene Dienstleistungsbetriebe mit Körperkontakt, wie medizinische Massagen, Tattoo- und Kosmetikstudios, Coiffeure, Zahnärzte und Physiotherapeuten.
Schutzkonzepte werden kontrolliert
Hingegen seien Betriebe der Industrie, des Gewerbes sowie die Grossverteiler, die auch während des Lockdowns weiterarbeiten konnten, davon ausgeschlossen, heisst es in der Mitteilung weiter. Für sie gilt weiterhin die normale Bewilligungspflicht.
Bedingung für die Wiedereröffnung und die Aufrechterhaltung der Betriebe nach dem partiellen Lockdown ist ein obligatorisches Schutzkonzept sowie die Einhaltung der Hygienevorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Die meisten Branchenverbände stellten ihren Mitgliedern spezifische Schutzkonzepte zur Verfügung. Das Thurgauer Arbeitsinspektorat werde zusammen mit der Polizei Kontrollen durchführen, ob die Schutzkonzepte vorliegen und zum Schutz der Arbeitnehmenden und der Kundschaft auch tatsächlich umgesetzt werden, heisst es weiter.
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