Wer unter Verdacht steht, missbräuchlich Sozialhilfe zu beziehen, soll im Kanton Thurgau in Zukunft überwacht werden dürfen. Die Regierung will mit einer Anpassung des Sozialhilfegesetzes die gesetzliche Grundlage dafür schaffen.
Der Gesetzesentwurf geht bis Ende Mai in die Vernehmlassung, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Den Anstoss zur Gesetzesänderung gab eine Motion im Grossen Rat, die im März 2019 überwiesen wurde.
Unter anderem soll festgelegt werden, wer eine Observation anordnen darf, wie diese durchzuführen ist und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Observationen müssten stets verhältnismässig sein und kämen nur als letztes Mittel in Frage, um einen begründeten Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch zu klären, schreibt der Kanton.
Observationen auf gut Glück seien unzulässig. Die Rechte der observierten Personen seien stets zu achten. So dürfe eine Überwachung beispielsweise nur an einem allgemein zugänglichen Ort durchgeführt werden. Die Regierung plant auf Verordnungsstufe eine Bewilligungspflicht einzuführen.
Schon früher wurde observiert
Bisher bestand im Thurgau keine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Hilfsbedürftigen bei Verdacht auf missbräuchlichen Sozialhilfebezug. Die Gemeinden konnten die Sozialhilfe jedoch aufgrund von Falschaussagen, Dokumenten oder Nichtbefolgung von Anordnungen kürzen oder einstellen.
Bereits früher seien im Thurgau Observationen von Sozialhilfebezügern als «letztes Mittel» gemacht worden, sagte Regierungsrat Jakob Stark (SVP) im März 2019 im Grossen Rat. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das die fehlende Gesetzesgrundlagen rügte, habe man jedoch auf den Einsatz von Detektiven verzichtet.
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