Öffentlichkeitsprinzip Thurgauer Regierung legt Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz vor

ny, sda

25.6.2021 - 10:18

Akten von kantonalen und kommunalen Behörden sind im Thurgau neu grundsätzlich öffentlich. Nur wenn öffentliche oder private Gründe überwiegen, gilt weiterhin die Geheimhaltung. Die Regierung hat die Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz vorgelegt (Symbolbild).
Akten von kantonalen und kommunalen Behörden sind im Thurgau neu grundsätzlich öffentlich. Nur wenn öffentliche oder private Gründe überwiegen, gilt weiterhin die Geheimhaltung. Die Regierung hat die Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz vorgelegt (Symbolbild).
Keystone

Ab Anfang 2022 gilt im Kanton Thurgau das Öffentlichkeitsprinzip: Der Kanton und die Gemeinden müssen Einsicht in amtliche Akten gewähren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dagegen sprechen. Die Stimmberechtigten hatten das Öffentlichkeitsprinzip 2019 beschlossen.

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Die kantonale Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung – Für transparente Behörden im Thurgau» wurde im Mai 2019 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von über 80 Prozent angenommen. Nun hat die Regierung ein Öffentlichkeitsgesetz ausgearbeitet. Sie legte dazu am Freitag eine Botschaft vor.

Das Gesetz, das auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden soll, bringt den Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung (mit Öffentlichkeitsvorbehalt) zum Grundsatz der Öffentlichkeit vor. In Zukunft dürfen Akten nur noch dann geheimgehalten werden, wenn wichtige öffentliche oder private Interessen überwiegen.

Das Öffentlichkeitsprinzip gilt für den Kanton, die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden. Die Einsicht in amtliche Akten soll grundsätzlich kostenlos sein, wie es in der Mitteilung heisst. Falls Personen «in exzessiver Weise die öffentlichen Organe in Anspruch nehmen», sollen die Behörden aber eine Gebühr erheben dürfen.

Schlichtungsverfahren

In der Vernehmlassung gingen 70 Stellungnahmen ein. Die Regierung nahm die Anregungen wenn möglich auf. So wurde etwa ein informelles Schlichtungsverfahren ins Gesetz aufgenommen. Zudem wurde die Koordination mit dem Archivgesetz präzisiert.

Bei der Einsicht in Protokolle parlamentarischer Kommission schlägt die Regierung eine wesentliche Änderung vor: Alle Kommissionsprotokolle der Legislative sollen in Zukunft öffentlich zugänglich sein, mit Ausnahme der Protokolle der Aufsichtskommissionen.

Wie viele Personen Einsicht in amtliche Akten verlangen werden, lässt sich laut Regierung nicht vorhersagen. Zuständig für solche Begehren ist der kantonale Datenschutz-Beauftragte. Die Regierung rechnet dafür mit einer zusätzlichen 60-Prozent-Stelle.