Die Thurgauer Regierung hat eine Sammelbotschaft mit sechs Beschlüssen zur Corona-Pandemie an den Grossen Rat verabschiedet. Neben Notstandmassnahmen erhält sie Finanzanträge über 70 Millionen Franken.
Beraten werden soll die Botschaft am 6. Mai ohne Publikum in der Frauenfelder Rüegerholzhalle, wie die Regierung am Samstag mitteilte. Die ausserordentliche Lage im Thurgau hatte der Regierungsrat am 13. März beschlossen. Seither fällte er im Zusammenhang mit dem Coronavirus diverse Entscheide, die sofort in Kraft traten und nun noch vom Kantonsparlament genehmigt werden müssen.
Teil der Sammelbotschaft sind zwei Finanzanträge. Bei dem einen handelt es sich um einen Nachtragskredit von 50 Millionen Franken für die Finanzierung der Pandemie-Bekämpfung. Insbesondere in der Gesundheitsversorgung seien hohe Kosten angefallen, schrieb die Regierung. Die Aufwendungen wurden unter der Annahme geschätzt, dass die ausserordentlichen Massnahmen bis Ende Mai bestehen bleiben und ab Juni wieder Normalbetrieb herrscht.
Polster in der Staatsrechnung
Zudem beantragt die Regierung, den Spezialfonds Covid-Härtefälle von 20 Millionen Franken aus dem Ergebnis der Rechnung 2019 zu finanzieren. Die Thurgauer Staatsrechnung 2019 weist einen Überschuss von 70 Millionen Franken aus. Die Regierung hatte schon im März angekündigt, bei Bedarf den ganzen Ertragsüberschuss zu verwenden, um die Folgen der Corona-Krise zu mildern.
Grundsätzlich soll dieser Härtefälle-Spezialfonds die bereits in Kraft gesetzten Massnahmen des Bundes unterstützen. Auch Selbstständigerwerbende, die wegen der Coronakrise in Liquiditätsprobleme geraten sind, können vom Programm profitieren. Der Kanton übernimmt Ausfallgarantien für Bankkredite.
Genehmigen muss das Parlament überdies verschiedene Notstandsmassnahmen, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Bekämpfung erlassen wurden. Unter anderem geht es um Finanzkompetenzen des Kantonalen Führungsstabes sowie um die Abwicklung von Geschäften in Pandemie-Zeiten bei den Gemeinden oder Zweckverbänden.
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