Wegen möglicher Unregelmässigkeiten bei der Wahl des Thurgauer Grossen Rats im Bezirk Frauenfeld soll ein umstrittener SVP-Sitz vorerst leer bleiben. Das Büro des Grossen Rats beantragt, die Genehmigung dieses Sitzes aufzuschieben.
Die Genehmigung der Grossratswahlen vom 15. März ist für die Eröffnungssitzung des Parlaments vom 20. Mai traktandiert. Gemäss der am Freitag veröffentlichten Botschaft möchte das Büro jedoch vorerst nur die 129 Sitze genehmigen lassen, die nicht umstritten sind.
Anders beim Sitz der frisch gewählten Severine Hänni (SVP) im Bezirk Frauenfeld. Die Grünliberalen fochten die Wahl mit einer Einsprache an. Sie hegen den Verdacht eines Wahlbetrugs. Sollte er er sich erhärten, könnte der umstrittene Sitz an die GLP statt an die SVP gehen.
Strafuntersuchung
Die Staatskanzlei entdeckte bei einer Nachzählung Unregelmässigkeiten und erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung. Das Büro des Grossen Rats will die Genehmigung des umstrittenen Sitzes aufschieben, bis das Ergebnis der Strafuntersuchung vorliegt.
Es sei davon auszugehen, dass dies bis zum 20. Mai nicht der Fall sei, heisst es in der Botschaft. Auch der Rekurs der GLP soll bis zum Abschluss der Strafuntersuchung sistiert werden.
Gemäss Gesetz dürfen Mitglieder des Grossen Rats, deren Wahl bestritten ist, bis zum Entscheid des Parlaments über die Gültigkeit ihres Mandats nicht an den Verhandlungen teilnehmen. Dies betrifft die neu gewählte Severine Hänni (SVP) aus Frauenfeld.
Mehrere Fehler
Zwei Tage nach der Wahl hatte die Staatskanzlei gemeldet, dass 100 GLP-Wahlzettel in der Ablage der SVP gefunden worden seien. Das Wahlergebnis wurde korrigiert, an der Sitzverteilung änderte dies aber nichts.
Die Grünliberalen fanden das korrigierte Resultat noch immer nicht plausibel und verlangten eine vollständige Nachzählung aller 2300 unveränderten Wahlzettel im Wahlbüro Frauenfeld sowie eine Untersuchung der Zähl- und Kontrollabläufe.
Die Staatskanzlei fand bei der Nachkontrolle geringfügige Fehler bei der Anzahl unveränderter Wahlzettel. Sie nahm auch die Laufzettel unter die Lupe, auf denen die Wahlhelfer die einzelnen Zählschritte rapportierten.
GLP beansprucht Sitz
Dabei fiel auf, dass die auf den Laufzetteln protokollierte Anzahl der unveränderten Wahlzettel nicht mit den Zählresultaten übereinstimmte. Der GLP hätten gemäss den Laufzetteln rund 100 weitere Wahlzettel zugestanden, der SVP rund 100 weniger.
Diese Diskrepanz liess sich nicht erklären, und die Staatskanzlei entschied sich nach Rücksprache mit der Regierung am 1. April, eine Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen.
Die Grünliberalen des Bezirks Frauenfeld fordern eine Korrektur des «offensichtlich manipulierten» Resultats. Die Partei beansprucht für sich einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der SVP.
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