In einem Vorstoss aus dem Kantonsrat wird das neue St. Galler Planungs- und Baugesetz als «Rohrkrepierer» bezeichnet. In einer anderen Interpellation geht es um die Überforderung der Behörden und um einen Bearbeitungsstau. Die Regierung verteidigt das Gesetz und verspricht Besserung.
Das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) ist im Kanton St. Gallen seit 2017 in Kraft. In den Gemeinden laufen seither die Anpassungen der kommunalen Vorschriften an die neuen Vorgaben.
Jörg Tanner (GLP), Gemeindepräsident von Sargans, und Mathias Müller (CVP), Stadtpräsident von Lichtensteig, ärgern sich offensichtlich so über das neue Gesetz, dass sie eine Interpellation mit dem Titel «Ist das neue Planungs- und Baugesetz ein Rohrkrepierer für den Kanton St. Gallen?» einreichten.
Zahlreiche Mängel
Inwiefern das Gesetz spürbare materielle und verfahrensmässige Vereinfachungen bringe, sei ein Rätsel, schreiben sie im Vorstoss. Bereits heute zeige es sich, «dass das Gesetz zahlreiche Mängel aufweist und die Ziele nicht erreicht werden». Sie wollen von der Regierung wissen, ob diese einen Vorstoss mittragen würde, der verlangt, «das Gesetz ausser Kraft zu setzen».
Das Planungs- und Baugesetz ist auch Thema eines Vorstosses der FDP-Kantonsrätin Elisabeth Brunner-Müller aus Schmerikon. Sie moniert darin einen «Bearbeitungsstau bei den Bewilligungsverfahren». Die Herausforderungen bei der Umsetzung des PBG schienen den Kanton, die Gemeinden und auch die externen Fachspezialisten «zusehends zu überfordern».
So erhielten die Gemeinden von externen Planungsbüros zu gleichen Fragen unterschiedliche Antworten. Ebenfalls häuften sich positive Vorprüfungsentscheide zu Ortsplanerlassen, die dann im Streitfall durch die Rechtsabteilung des Baudepartements wieder gekippt würden. Weiter leide die Berechenbarkeit der Bewilligungsverfahren auch darunter, «dass Fristen teilweise nicht mehr eingehalten werden können».
Viel Engagement bei den Gemeinden
Die Regierung hat zu den Vorstössen bereits Stellung genommen. Sie sei erfreut darüber, dass zahlreiche Gemeinden «die know-how und ressourcenmässig anspruchsvolle Totalrevision ihrer Ortsplanung» mit grossen Engagement an die Hand genommen hätten, schreibt sie gleich in beiden Antworten.
Die grundsätzliche Kritik von Tanner und Müller weist sie zurück. Sie sehe keinen Anlass, das PBG grundlegend in Frage zu stellen. Es liege in der Natur der Sache, «dass nicht alle nach einem überaus intensiven politischen Ringen gefundenen Kompromisse in der Praxis überzeugen».
Es sei deshalb «besonders angezeigt», erkannte Schwachstellen offen zu benennen und diese «schnellstmöglich» mit gezielten Nachträgen zu beheben.
Unbefriedigende Zahlen
In der Stellungnahme zum Vorstoss von Elisabeth Brunner-Müller räumt die Regierung ein, dass die aktuellen Durchlaufzahlen bei den Vorprüfungen und Genehmigungen und bei der Behandlung der Rechtsmittelverfahren «unbefriedigend» seien. Dies sei nicht zuletzt für den Kanton St. Gallen als Wirtschaftsstandort unerfreulich.
Sie sei aber überzeugt, dass sich mit der zunehmenden Rechtspraxis die erst- und zweitinstanzlichen Entscheide wieder auf das in der Vergangenheit gewohnte Mass angleichen werden, so die Regierung.
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