Die SP hat im Grossen Rat den harten Umgang des Kantons Thurgau mit Menschen mit Beeinträchtigungen angeprangert. Einen Bericht über die IV-Praxis muss die Regierung nicht abliefern.
Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch mit 86 gegen 23 Stimmen entschieden, dass die Regierung keinen Bericht über die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt liefern muss.
Verlangt worden war der Bericht von SP-Mitgliedern. Sie hatten in einem Vorstoss bemängelt, dass der Thurgau seit der 5. IV-Revision im Jahr 2008 eine restriktive Praxis zu Lasten Betroffener verfolge. Statt die Menschen mit Beeinträchtigung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, würden viele Betroffene in die Sozialhilfe abgeschoben, was zu überdurchschnittlich hohen Einsparungen bei der IV führe.
Gleichzeitig verlangten die Urheber des Vorstosses Antworten auf verschiedene Fragen, zum Beispiel wie viele Beschwerden gegen Verfügungen des Sozialversicherungszentrums gutgeheissen wurden. Die Antworten darauf seien unbrauchbar, rügte einer der Vorstösser.
Einig war sich der Rat, dass der Kanton als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion habe und Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen anbieten sollte. Zahlen, wie viele solche Arbeitsplätze es im Kanton gibt, hatte die Regierung mit dem Hinweis, es gebe dazu keine Statistik, allerdings nicht geliefert. Dies wurde auch von bürgerlichen Ratsmitgliedern kritisiert.
Kanton sind Hände gebunden
Laut Departementsvorsteher Jakob Stark (SVP) haben die Kantone bei der Invalidenversicherung kaum Handlungsspielraum. So habe der Bund vor sechs Jahren die Stellen bei den kantonalen IV-Stellen eingefroren, obwohl die Zahl der Fälle gestiegen sei.
Als Ständerat werde er sich für eine Verbesserung der IV-Praxis einsetzen, sagte Stark, der im Frühling aus der Thurgauer Regierung zurücktreten wird.
Zurück zur Startseite