Wahlen TGVerdacht der Wahlmanipulation – Grosser Rat soll im Mai entscheiden
SDA
24.4.2020 - 10:05
Wegen Unregelmässigkeiten bei der Wahl des Thurgauer Grossen Rats vom 15. März im Bezirk Frauenfeld läuft ein Strafverfahren. Der Grosse Rat soll am 20. Mai das Genehmigungsverfahren zu den Wahlen durchführen. Dies beantragt die Regierung.
Für die Antragsstellung ist das Büro des Grossen Rats zuständig, wie es in der am Freitag veröffentlichten Botschaft der Regierung heisst. Zwei Tage nach der Wahl hatte die Staatskanzlei gemeldet, dass 100 GLP-Wahlzettel in der Ablage der SVP gefunden worden seien. Das Wahlergebnis wurde korrigiert, an der Sitzverteilung änderte dies aber nichts.
Die Grünliberalen fanden das korrigierte Resultat noch immer nicht plausibel und verlangten eine vollständige Nachzählung aller 2300 unveränderten Wahlzettel im Wahlbüro Frauenfeld sowie eine Untersuchung der Zähl- und Kontrollabläufe. Am 18. März reichte die Partei eine Wahlrechtsbeschwerde beim Grossen Rat ein.
Die Staatskanzlei fand bei der Nachkontrolle geringfügige Fehler bei der Anzahl unveränderter Wahlzettel. Sie nahm auch die Laufzettel unter die Lupe, auf denen die Wahlhelfer die einzelnen Zählschritte rapportierten.
GLP erhebt Anspruch auf Sitz
Dabei fiel auf, dass die auf den Laufzetteln protokollierte Anzahl der unveränderten Wahlzettel nicht mit den Zählresultaten übereinstimmte. Der GLP hätten gemäss den Laufzetteln rund 100 weitere Wahlzettel zugestanden, der SVP rund 100 weniger.
Diese Diskrepanz liess sich nicht erklären, und die Staatskanzlei entschied sich nach Rücksprache mit der Regierung am 1. April, eine Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen.
Die Grünliberalen des Bezirks Frauenfeld fordern eine Korrektur des «offensichtlich manipulierten» Resultats der Grossratswahlen vom 15. März. Die Partei beansprucht für sich einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der SVP.
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