Im Kanton St. Gallen soll das Geldspielgesetz angepasst werden. Unter anderem müssen Vereine für Tombolas oder Lottoabende keine Bewilligung mehr einholen, wenn die Gewinnsumme unter 50'000 Franken liegt. Erleichterungen sind auch bei den Gebühren geplant.
Die Regierung hat das überarbeitete kantonale Geldspielgesetz in die Vernehmlassung gegeben, die nun noch bis zum 23. März dauert. Im Entwurf geht es vor allem um Anpassungen an das geänderte Bundesgesetz.
Neu soll es Altersgrenzen für die Teilnahme an bewilligungspflichtigen Geldspielen geben. Die Behörden verfügen dabei zwar über einen gewissen Spielraum: Bei kleinen Pokerturnieren darf die Altersgrenze von 16 Jahren aber nicht unterschritten werden.
Tiefere Gebühren
Weiter ist vorgesehen, dass Vereine und gemeinnützige Stiftungen für die Durchführung einer Tombola oder einer Lottoveranstaltung keine Bewilligung mehr benötigen. Bedingung ist, dass die Verlosungssumme 50'000 Franken nicht übersteigt.
Auch eine Änderung bei den Gebühren ist geplant: Künftig sollen sie sich nicht mehr nach der Verlosungssumme richten, sondern nach dem Verwaltungsaufwand für die Bewilligung und die Aufsicht.
Dies führe bei Lotterien und Sportwetten mit hohen Verlosungssummen und bei den nicht-bewilligungspflichtigen Tombolas und Lottoveranstaltungen zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Veranstalterinnen und Veranstalter, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.
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