Energie Verkauf von EKS-Aktien: Schaffhauser Kantonsrat zieht Schlussstrich

SDA

19.8.2019 - 13:52

Die Regelung, wer im Kanton Schaffhausen künftig über den Verkauf von Aktien des kantonalen Elektrizitätswerks (EKS) entscheidet, ist in trockenen Tüchern. Der Kantonsrat hat mit der Zustimmung zum geänderten Elektrizitätsgesetz einen Schlussstrich unter eine lange Geschichte gezogen und dem Regierungsrat Kompetenzen entzogen.

In Zukunft wird in Schaffhausen nicht mehr der Regierungsrat über den Verkauf von EKS-Aktien entscheiden, sondern das Parlament. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist der umstrittene Verkauf von Aktien des kantonalen Elektrizitätswerks an das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) durch die Regierung.

Der Kanton Schaffhausen hatte vor rund eineinhalb Jahren von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und von der Axpo einen 25-Prozent-Anteil am EKS zurückgekauft. Unmittelbar danach hatte er einen Anteil von 15 Prozent an die thurgauische EKT weiter verkauft – alles ohne den Kantonsrat zu informieren.

Resultat langer Diskussionen

Die Regierung tat damit nichts Unrechtes, denn sie hatte die alleinige Kompetenz für das Geschäft. Der Handel stiess aber im Parlament auf derart grossen Unmut, dass er zahlreiche Vorstösse nach sich zog. Die am Montag verabschiedeten Gesetzesänderungen sind das Resultat der über ein Jahr lang dauernden Diskussionen darüber.

Den Anpassungen liegt die Motion «Aktienverkauf der EKS AG neu in der Kompetenz des Kantonsrats» der damaligen SP-Kantonsrätin Martina Munz zugrunde. Demnach kann künftig der Kantonsrat den Verkauf von Aktien an Dritte beschliessen, wenn die kapital- und stimmenmässige Mehrheit beim Kanton bleibt.

Will der Kanton diese Mehrheit aufgeben, unterliegt dieser Beschluss dem obligatorischen Referendum, ebenso wie eine Fusion der EKS mit anderen Gesellschaften. Es könne doch nicht sein, dass für jede kleinste Firma, die allenfalls fusioniert werde, eine Volksabstimmung durchgeführt werden müsse, sagte Baudirektor Martin Kessler (FDP).

Abstimmungsabstinez verhindert Volksabstimmung

Er habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass er keine Freude habe an dieser Teilrevision, sagte der Baudirektor. Der Regierungsrat lehnte die Vorlage vor allem wegen der Einschränkung seiner Handlungsfähigkeit ab. Ausserdem hatte er kritisiert, dass damit nur die Veräusserung und nicht auch der Kauf geregelt würde.

Damit das Geschäft nicht noch an die Urne kommt – wofür im Kanton Schaffhausen eine Vier-Fünftel-Mehrheit im Parlament nötig ist – hatten verschiedene Kantonsräte aus der CVP-FDP-Fraktion nicht an der Abstimmung teilgenommen. Sie wollten das Geschäft nicht annehmen, wegen dem nötigen Quorum aber auch nicht ablehnen.

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