Raduner-Areal Verursacher soll Sanierung von vergiftetem Gelände zahlen

gn, sda

22.9.2022 - 09:48

Ende 2015 wurden die Zwillingskamine auf dem Raduner-Areal in Horn TG gesprengt. Der Boden des Firmengeländes ist mit giftigen Chemikalien verseucht. (Archivbild)
Ende 2015 wurden die Zwillingskamine auf dem Raduner-Areal in Horn TG gesprengt. Der Boden des Firmengeländes ist mit giftigen Chemikalien verseucht. (Archivbild)
Keystone

Das mit giftigen Chemikalien belastete Raduner-Areal in Horn TG beschäftigt die Justiz seit Jahrzehnten. Nun hat das Bezirksgericht Arbon die Konkursforderung des Kantons Thurgau im Umfang von 15 Millionen Franken gegenüber der Hauptaktionärin der Raduner AG bestätigt.

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Die Textilfabrik Raduner & Co. AG veredelte im thurgauischen Horn über Jahrzehnte Stoffe. Dabei wurde der Boden des unmittelbar am Bodensee gelegenen Firmengeländes mit giftigen Chemikalien, vor allem chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW), verseucht.

Was gesetzlich klar geregelt ist, ist im Fall des Raduner-Areals umstritten. Der ehemalige Verwaltungsratspräsident der Textilfabrik verlangte mit einer sogenannten Kollokationsklage, dass die Forderungen des Kantons wegen diesen Altlasten im Konkursverfahren gestrichen würden.

Nun hat das Bezirksgericht Arbon die Kollokationsklage vollumfänglich abgewiesen, wie das Thurgauer Amt für Umwelt am Donnerstag mitteilte. Zudem bestätigt das Gericht die Konkursforderung des Kantons Thurgau im Umfang von über 15 Millionen Franken für die Kosten der Altlastensanierung auf den ehemaligen Liegenschaften der Raduner & Co. AG.

Die Klägerin habe alle Gerichtskosten zu tragen und dem Kanton eine Entschädigung für die Anwaltskosten zu zahlen, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

«Mit diesem Entscheid ist der Kanton Thurgau seinem Ziel etwas nähergekommen, zu verhindern, dass die öffentliche Hand und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Altlasten-Kosten in Millionenhöhe aufkommen müssen», schreibt das Amt weiter.

Es soll zudem alles versucht werden, dass sich weder die Konkursitin, ihre Organe und ihre Versicherung noch die Empfängerin des Verkaufserlöses der letzten Liegenschaften den berechtigten Kostenansprüchen entziehen können.

Erlös zurückfordern

Im März 2009 sind die letzten Grundstücke auf dem ehemalige Raduner-Areal veräussert worden. Der Verkaufserlös von rund 8,3 Millionen Franken wurde sofort an die Hauptaktionärin der Raduner & Co. AG weitergeleitet. Nur einen Tag später wurde die Liquidation der Gesellschaft beschlossen und rund fünf Jahre später – im Februar 2014 – die Bilanz deponiert und der Konkurs eröffnet.

Damit stehen im laufenden Konkursverfahren kaum Aktiven zur Verfügung und der Kanton hätte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen den Löwenanteil der anstehenden Sanierungskosten zu tragen.

Der Kanton Thurgau gab deswegen eine Forderung von rund 15 Millionen Franken für die nötigen Altlastensanierungen ein. Gleichzeitig liess er sich die notwendigen Ansprüche abtreten, um in einem separaten Verfahren den Erlös aus den Grundstücksverkäufen zurückfordern zu können.

Zweite Sanierung startet

Demnächst startet die zweite Altlastensanierung, dabei handelt es sich nur um den kleineren, 11'000 Quadratmeter grossen Teil des Raduner-Areals. Das giftige CKW befindet sich teilweise in bis zu 15 Metern Tiefe und muss daher thermisch saniert werden.

Die restlichen 33'000 Quadratmeter des Areals wurde bereits von einem auf Altlasten-Sanierung spezialisierten Unternehmen für 30 Millionen Franken auf eigene Kosten saniert.

Anfang Jahr wurde bekannt, dass das Bernecker Architektenbüro Carlos Martinez den Studienauftrag für eine Überbauung gewonnen hatte. In einer ersten Etappe sollen im Herbst 2025 bereits 200 Wohnungen bezugsbereit sein.