JustizVorsorgliche Abberufung als Amtsarzt aufgehoben
ka, sda
12.11.2020 - 15:35
Das St. Galler Gesundheitsdepartement hat Mitte August gegen den Arzt Rainer Schregel eine Untersuchung eröffnet und ihn als Amtsarzt vorsorglich abberufen. Dabei wurde ihm das rechtliche Gehör nicht gewährt. Das Verwaltungsgericht hat deshalb die Abberufung aufgehoben.
Verschiedene Medien hatten im August über Äusserungen des Wattwiler Amtsarztes in den sozialen Medien berichtet, die sich gegen die behördlichen Corona-Massnahmen richteten. Als Reaktion auf die Kritik an seinem Verhalten griff Rainer Schregel eine «Tagblatt"-Journalistin in den sozialen Medien massiv an.
Das Gesundheitsdepartement reagierte und eröffnete am 14. August ein Verfahren. Als Grund gab es «fragwürdige und politisch heikle Äusserungen» an. Schregel wurde auch vorsorglich als Amtsarzt abberufen. Dagegen wehrte er sich mit einer Beschwerde. Wie die «Weltwoche» in ihrer Ausgabe vom Donnerstag berichtete, hat er vor dem St. Galler Verwaltungsgericht Recht bekommen.
In seinem online abrufbaren Urteil vom 1. Oktober hält das Gericht fest, dass dem Arzt das Gehör nicht gewährt worden sei. Ein Zeitfenster von zweieinviertel Stunden reiche nicht aus, sich zu einer erheblich belastenden Verfügung – der Abberufung als Amtsarzt – zu äussern.
Fehlende Grundlagen
Es sei auch nicht begründet worden, wieso ein rechtzeitig eingereichtes Gesuch um Fristerstreckung für die Stellungnahme abgewiesen worden sei. Eine besondere Dringlichkeit sei nicht ersichtlich. Es handelt sich «um eine schwere Gehörsverletzung», schrieb das Verwaltungsgericht.
In der Begründung hielt das Gericht auch fest, dass keine gesetzlichen Grundlagen angeführt worden seien, nach denen ein Amtsarzt abgesetzt werden könne.
Auf Anfrage von Keystone-SDA bestätigt Gildo Da Ros, Generalsekretär des Gesundheitsdepartements, dass Schregel «weiterhin als Amtsarzt in der Region Toggenburg gewählt ist». Das Verfahren gegen ihn laufe weiter. Informationen zum Stand oder zum Inhalt der Untersuchung gibt es nicht: «Zum laufenden Verfahren geben wir keine Auskunft», so Da Ros.
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