Wahlen Wahlrechtsbeschwerde nach Thurgauer Parlamentswahlen durch GLP

SDA

19.3.2020 - 17:14

Die GLP Bezirk Frauenfeld hat wegen der Grossratswahlen vom letzten Sonntag eine Wahlrechtsbeschwerde eingereicht. Erst am Dienstag und erst nach zweimaligem Insistieren sei in Frauenfeld ein Bündel mit GLP-Stimmen in der SVP-Ablage entdeckt worden.

Bereits am Wahlsonntag sei dem Bezirkspräsidenten der GLP Frauenfeld die verdächtig niedrige Anzahl von nur 27 unveränderten GLP-Wahlzetteln aufgefallen, hiess es im Communiqué der GLP Bezirk Frauenfeld vom Donnerstag.

Der Bezirkspräsident habe am Montagmorgen die Staatskanzlei mit dieser Beobachtung konfrontiert, diese habe im Wahlbüro der Stadt Frauenfeld nachgefragt, «welches umgehend antwortete, dass mit der Auszählung alles in Ordnung sei».

GLP-Stimmen bei der SVP

Der GLP-Vorstand der GLP Bezirk Frauenfeld habe dieser Antwort nicht getraut und insistiert. Die Staatskanzlei habe nochmals beim Wahlbüro angefragt. «Am Dienstag fand dieses, wie von der GLP vermutet, ein Bündel von unveränderten GLP-Wahlzetteln in der Ablage der SVP.» Dies habe zur Folge, dass der GLP 3200 Parteistimmen zugesprochen werden auf Kosten der SVP. Der Zählfehler führe zu Veränderungen beim Wähleranteil, aber nicht zu einer Sitzverschiebung.

Die GLP Bezirk Frauenfeld verlange nun eine vollständige Abklärung, mit einer vollständigen Auszählung aller unveränderten Wahlzettel aller Parteien der Stadt Frauenfeld, «begleitet und beglaubigt durch einen unabhängigen Experten». Weiter solle es «ein Audit des Zähl- und Kontrollablaufs im Frauenfelder Wahlbüro» geben, damit die Ursache, wie der Fehler passieren konnte, gefunden werde.

Wegen der zögerlichen und unvollständigen Abklärungen der Thurgauer Staatskanzlei und des Frauenfelder Wahlbüros habe die GLP am Mittwochabend «fristgerecht eine Wahlrechtsbeschwerde beim dazu zuständigen Grossen Rat des Kanton Thurgau eingereicht».

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