Raumplanung Wenig freies Bauland im Kanton St. Gallen

ka, sda

9.12.2021 - 13:59

Im Kanton St. Gallen zeigt eine Erhebung einen tiefen Wert bei den zur Verfügung stehenden Baulandreserven. Vor allem fehlen Arbeitszonen. (Symbolbild)
Im Kanton St. Gallen zeigt eine Erhebung einen tiefen Wert bei den zur Verfügung stehenden Baulandreserven. Vor allem fehlen Arbeitszonen. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton St. Gallen hat die Baulandreserven pro Einwohnerin und Einwohner erhoben. Das Ergebnis zeigt den im Vergleich mit anderen Kantonen tiefsten Wert. Instrumente für eine Erhöhung finden sich im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG).

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Pro Einwohnerin und Einwohner verfüge der Kanton St. Gallen noch über etwas mehr als 16 Quadratmeter Siedlungsflächenreserven, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Je nach Berechnung reiche dies aus, um das erwartete Bevölkerungswachstum der nächsten fünf bis dreizehn Jahre aufzunehmen.

Allerdings seien für Firmenansiedlungen nur wenige Arbeitszonen rasch verfügbar. Um weitere Arbeitsplätze zu schaffen, müssten deshalb zusätzliche Areale entwickelt werden. Das Problem: Die Besitzerinnen und Besitzer von rund einem Drittel der Flächenreserven wollten ihr Land aus unterschiedlichen Gründen weder selber bebauen, noch es verkaufen. Solche Flächen seien aber wichtig für die Entwicklung von Siedlungen und Arbeitszonen.

Gespräche mit Landbesitzern

Um die notwendigen Reserven zu mobilisieren, habe der Kanton mit dem seit vier Jahren geltenden Planungs- und Baugesetz verschiedene Instrumente eingeführt, heisst es in der Mitteilung. Dazu gehöre das kommunale Vorkaufsrecht und die Vertragsraumordnung.

Aber auch persönliche Gespräche zwischen Gemeinden und den Eigentümerinnen und Eigentümern könnten dazu beitragen, dass möglichst viele Flächen in der Bauzone verfügbar werden.

Die Bewirtschaftung von Arbeitszonen und eine aktive Bodenpolitik gehören zu den Massnahmen, die die St. Galler Regierung in ihrem Bericht über die Ressourcenstärke des Kantons vorschlägt. Sie will damit die Stellung des Kantons im Finanzausgleich des Bundes verbessern. Der Bericht wird in der kommenden Februarsession vom Kantonsrat beraten.