Arbeitsmarkt Weniger ausländische Arbeits-Kurzaufenthalter wegen Pandemie

ny, sda

2.6.2021 - 14:19

Wegen der Corona-Pandemie kamen 2020 weniger ausländische Arbeitskräfte für Kurzaufenthalte in den Kanton St. Gallen (Symbolbild).
Wegen der Corona-Pandemie kamen 2020 weniger ausländische Arbeitskräfte für Kurzaufenthalte in den Kanton St. Gallen (Symbolbild).
Keystone

Wegen der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr rund zwölf Prozent weniger meldepflichtige Kurzaufenthalter in den Kanton St. Gallen gekommen, um hier zu arbeiten. Dies geht aus zwei Jahresberichten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervor.

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Die Seco-Berichte zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen beim freien Personenverkehr sowie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden am Mittwoch veröffentlicht, wie das kantonale Volkswirtschaftsdepartement mitteilte.

2020 kamen rund 37'000 Personen aus den EU- und Efta-Staaten als angestellte oder selbständige Dienstleistungserbringer nach St. Gallen. Sie arbeiteten insgesamt 423'00 Erwerbstage im Kanton. Dies sei sowohl bei den Personen als auch bei den Tagen ein Rückgang um zwölf Prozent, hiess es.

Waren im ersten Quartal 2020 noch mehr Kurzaufenthalter gekommen als 2019, so kam es nach der Grenzschliessung zu einem starken Rückgang. Nach den Lockerungen der Corona-Vorschriften ab Juni stieg die Zahl der Kurzaufenthalter zwar wieder an. Das Niveau der Zeit vor dem Ausbruch der Pandemie wurde aber 2020 nicht mehr erreicht.

Zum Teil Dumpinglöhne

Wegen der Grenzschliessung und der behördlich angeordneten Betriebsschliessungen konnte das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit nur eingeschränkt Kontrollen durchführen. Bei zwölf ausländischen Entsendebetrieben und bei 22 Schweizer Arbeitgebern wurden Dumpinglöhne festgestellt.

Spezifische Branchen-Kontrollen, etwa im Detailhandel für Bekleidung und Schuhe, wurden wegen Corona vom vergangenen auf das laufende Jahr verschoben. Zusätzlich werde 2021 auch die Nahrungsmittelbranche vertieft unter die Lupe genommen, schreibt der Kanton.

Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Teil der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr. Damit sollen Sozial- und Lohndumping sowie Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Kontrolleure sind das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie Kommissionen aus den Sozialpartnern.