Grosser Rat TG Weniger Festhütten-Bürokratie – Ja zur «Glühwein-Initiative»

ny, sda

5.5.2021 - 14:18

Glühweinstände, Festhütten, Zelte, Verkaufsstände, Tribünen und dergleichen sollen im Thurgau in Zukunft für drei Monate ohne Baubewilligung aufgestellt werden dürfen (Symbolbild).
Glühweinstände, Festhütten, Zelte, Verkaufsstände, Tribünen und dergleichen sollen im Thurgau in Zukunft für drei Monate ohne Baubewilligung aufgestellt werden dürfen (Symbolbild).
Keystone

Im Thurgau sollen Festhütten, Zelte, Verkaufsstände, Tribünen und dergleichen in Zukunft für drei Monate pro Kalenderjahr unbürokratisch ohne Baubewilligung aufgestellt werden dürfen. Der Grosse Rat hiess am Mittwoch die «Glühwein-Initiative» mit 103 zu 11 Stimmen gut.

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Das Anliegen wurde von allen Parteien unterstützt. Bisher dürfen Glühweinstände, Festhütten und ähnliche temporäre Bauten nur für 14 Tage ohne Bewilligung aufgestellt werden. Diese Praxis sei «sehr restriktiv und verursacht viel Bürokratie», wurde die parlamentarische Initiative begründet.

Viele gute, kreative Ideen würden so oftmals im Keim erstickt, weil der Aufwand und das Risiko des Bewilligungsverfahrens die Betreiber abschrecke. «Ein temporärer Glühweinausschank in der Winterzeit oder eine kleine Sommerbar werden unnötig verkompliziert.»

Dies werde von der Bevölkerung gerade auch in der aktuellen Pandemie-Situation nicht verstanden. Durch die Liberalisierung könnten öffentliche Plätze belebt werden.

St. Gallen als Vorbild

Mit der Bestimmung «pro Kalenderjahr» können temporäre Bauten und Anlagen in Zukunft faktisch über den Jahreswechsel während sechs Monaten von Oktober bis März ohne Bewilligung aufgestellt werden. Der Kanton St. Gallen kenne eine solche unbürokratische Regelung bereits, heisst es in der Thurgauer Initiative.

Die Regierung zeigte sich mit der Anpassung des Planungs- und Baugesetzes einverstanden – allerdings mit Vorbehalten. Solche bewilligungsfreien Nutzungen brächten in der praktischen Umsetzung «erhebliches Konfliktpotenzial». So hätten etwa die Gemeinden keine Handhabe mehr, um Auflagen zu machen.

Die Regierung empfahl daher, die parlamentarische Initiative zwar vorläufig zu unterstützen. Die Gesetzesänderung sollte aber den politischen Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet werden.