Raumplanung Windenergie: Schaffhauser Kantonsrat passt Richtplan an

SDA

3.12.2018 - 14:42

Der Kanton Schaffhausen will vorwärts machen beim Thema Windenergie. Dies ist jedoch nicht unumstritten. Der Kantonsrat hat am Montag die entsprechende Anpassung des Richtplans mit 34 zu 18 Stimmen beschlossen. Dagegen sprach sich die SVP aus.

Regierungsrat Martin Kessler (FDP) sagte, es gehe um den Entscheid, ob Windenergie im Kanton Schaffhausen in Zukunft eine Rolle spielen solle, oder ob man sie vergessen könne. Der Wind werde gebraucht, um wegfallende Kernenergie auszugleichen. Dafür sei ein Mix notwendig.

Die Anpassung des Richtplans umfasst Änderungen und Präzisierungen, wie Kommissionspräsident Thomas Hauser (FDP) sagte. Es gehe nicht um einen Nutzungsplan oder ein Baubewilligungsverfahren. Ausserdem werden die Standorte für Kleinwindanlagen präziser geregelt.

Auch die SP-, die Grüne-/AL- sowie die GLP-/EVP-Fraktion stellten sich hinter die Windkraft. Fundamentalopposition gab es von Seiten der SVP. Pentti Aellig (SVP) warf Kessler vor, er wolle über Leichen von Fledermäusen und Vögeln gehen und sich über die lokale Bevölkerung hinwegsetzen. Gemeinden sollten nichts mehr zu sagen haben. Es sei unfair gegenüber der Bevölkerung, dass man sich nur auf den "Chroobach" konzentriere.

Andreas Gnädinger (SVP) verlangte Rückweisung an die Regierung und eine neue Vorlage ohne Grosswindanlagen, fand dafür aber keine Mehrheit.

Weitere Planungsschritte

Die Anpassung des Kapitels Windenergie im Richtplan erfolgt, weil er beim Standort "Chroobach" die Projektentwicklung schon weit fortgeschritten ist. Es wurden bereits verschiedene Umweltverträglichkeitsstudien durchgeführt und nun soll der "Chroobach" auf die Stufe "Festsetzung" gehoben werden, damit weitere Planungsschritte erfolgen können.

Der Standort weist mit 22 GWh/a ein Gutes Windenergiepotenzial aus. Ausserdem befindet er sich nicht im BLN-Gebiet. Er hat genügend Abstand zu den Siedlungen und ist für die ansässige Wohnbevölkerung vergleichsweise schlecht einsehbar, wie es in der Vorlage heisst.

Die Kommission hat noch ergänzt, dass zwingend die Espoo-Konvention anzuwenden ist. Danach muss bei Grosswindanlagen in Nähe der Landesgrenze der Nachbarstaat im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden.

Wolkensteinerberg fällt weg

Der aktuelle Richtplan weist vier mögliche Standorte für Grosswindräder aus. Neben dem "Chroobach" sind dies die Standorte "Hagenturm" und "Randenhus" sowie "Wolkensteinerberg". Letzterer fällt nun aus Gründen des Naturschutzes als mögliches Gebiet weg.

Die beiden Standorte auf dem Randen bleiben unverändert als Vororientierung im Richtplan bleiben, weil hier noch weitere Abklärungen notwendig wären. VBS und Bazl haben Vorbehalte gegen diese Standorte angekündigt.

Nach der Genehmigung der Richtplananpassung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) soll die Nutzungsplanrevision der Standortgemeinde Hemishofen gestartet werden.

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