Bauprojekt Wirbel um Bauprojekt von Roger Federer

SDA

22.1.2020 - 16:21

Der Verein Rives Publiques hat eine Einsprache gegen ein Baugesuch von Roger Federer in Rapperswil-Jona eingereicht. Die Organisation, die sich gegen verbaute Seeufer einsetzt, ist nicht einspracheberechtigt, die Forderungen werden die Bauherrschaft aber trotzdem erreichen.

Die Arbeiten auf dem Grundstück von Roger Federer am Ufer des Zürichsees in Rapperswil-Jona haben bereits begonnen. In Rapperswil-Jona ist nun ein Baugesuch für eine Altlastensanierung auf der Parzelle öffentlich aufgelegt worden. Die Einsprachefrist lief am 20. Januar ab.

Am Montag teilte die Westschweizer Organisation Rives Publiques, die sich in der ganzen Schweiz für unverbaute Seeufer einsetzt, in einer Medienmitteilung mit, dass sie eine Einsprache eingereicht habe. Darin verlangt der Verein eine Ablehnung des Baugesuchs. Unter anderem geht es um den Gewässerabstand von 20 Metern. Zu den Forderungen gehört, dass keine Anker- Boots- oder Anlegeplätze bewilligt werden und das Seeufer müsse für die Allgemeinheit frei zugänglich sein.

Welche Wirkung hat diese Einsprache? Marco Paganoni, Kommunikationsmitarbeiter des St. Galler Baudepartements, verweist auf eine Verordnung des Bundes, in der die beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen namentlich aufgezählt werden. Rives Publiques ist dort nicht aufgeführt. Im Kanton St. Gallen sei das kantonale Verbandsbeschwerderecht zudem schon länger abgeschafft.

Einsprachemöglichkeiten gibt es weiter für Nachbarn. Die Einsprache sei von der früheren St. Galler Kantonsrätin der Grünen aus Rapperswil-Jona, Silvia Kündig, mitunterzeichnet worden. Kündigs Wohnadresse liege einen guten Kilometer entfernt vom Bauplatz, so Paganoni.

Roger und Mirka Federer werden die Forderungen von Rives Publiques aber auf jeden Fall erhalten. Das Verfahren laufe so ab, dass die Stadt Rapperswil-Jona alle eingegangenen Einsprachen der Bauherrschaft vorlege, die dann dazu Stellung nehmen könne. Anschliessend geht alles zurück an die Gemeinde. Die Berechtigung einer Einsprache wird erst im nächsten Schritt überprüft.

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