Im kommenden Jahr werden im Kanton Zürich rund 970 Millionen Franken für individuelle Prämienverbilligungen bei der obligatorischen Krankenversicherung ausgegeben. Der Kantonsbeitrag steigt auf 463,3 Millionen Franken. Das sind rund 60 Millionen Franken mehr als 2019.
Grund für den Anstieg ist die Erhöhung der Einkommensgrenze von Familien mit Kindern und die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Bezügerquote von 30 Prozent, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte.
Der Regierungsrat hat im Februar ein entsprechendes Bundesgerichtsurteil nachvollzogen. Der Entscheid, der feststellt, dass zu wenig Menschen Prämienverbilligung erhalten, bezog sich zwar auf Luzern, betrifft aber auch andere Kantone.
Zusammen mit dem Bundesbeitrag von 505,2 Millionen Franken stehen für 2020 etwa 970 Millionen Franken zur Verfügung. Die Kantonsmittel entsprechen damit neu 92 Prozent des Bundesbeitrags. Im laufenden Jahr sind es 80 Prozent. Die Erhöhung hängt mit dem Bundesgerichtsurteil zusammen.
Umstrittene Sparmassnahme
Bis zum Jahr 2012 gab der Kanton noch gleich viel für die Prämienverbilligung aus wie der Bund. Dann wurde jedoch die Sparschraube angezogen und der Anteil auf 80 Prozent des Bundesbeitrags gesenkt.
Eine Mehrheit des Kantonsrats beschloss in diesem Frühjahr, es dabei zu belassen. Die CVP reichte daraufhin eine Initiative ein für eine Erhöhung auf 100 Prozent.
Die Prämienverbilligung erfolgt auf drei Arten: Der Kanton richtet individuelle Beiträge an berechtigte Personen aus. Dafür werden im nächsten Jahr 465 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Er kommt zudem für die Prämien von Personen auf, die Zusatzleistungen und Sozialhilfe beziehen (435 Millionen). Ausserdem übernimmt der Kanton die Verlustscheine von Personen, die ihre Prämien nicht bezahlen konnten (60 Millionen).
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