BauprojekteABB zahlt fast 17 Millionen Mehrwertausgleich an die Stadt Zürich
fn, sda
7.7.2021 - 17:46
Die Stadt Zürich und die ABB Immobilien AG sind sich einig geworden, wie es in Neu-Oerlikon weitergehen soll. Für das geplante Bauprojekt zahlt die ABB der Stadt 16,8 Millionen Franken Mehrwertausgleich – eine Gegenleistung für die höhere Ausnützung.
Keystone-SDA, fn, sda
07.07.2021, 17:46
SDA
Neu-Oerlikon soll schöner und lebendiger werden. Im Norden des Bahnhofs ist zusätzlicher Raum für Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur geplant. Auch zwei Hochhäuser sollen entstehen.
Die Stadt Zürich hat dafür mit der Grundeigentümerin ABB Immobilien AG einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der vergleichsweise kompliziert ist.
Weil die maximal zulässige Ausnützung auf den ABB-Grundstücken dank den Sonderbauvorschriften für Neu-Oerlikon um 38'000 Quadratmeter steigt, zahlt die ABB der Stadt einen Mehrwertausgleich. Dieser beträgt gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch 16,8 Millionen Franken.
Stadt und ABB haben nun vereinbart, dass die Stadt von der ABB ein 25'700 Quadratmeter grosses Grundstück abkauft und der Kaufpreis entsprechend um knapp 17 Millionen Franken reduziert wird.
Günstige Wohnungen verlangt
Mit der Teilrevision der Sonderbauvorschriften wird die ABB verpflichtet, mindestens 8000 Quadratmeter günstigen Wohnraum zu erstellen. Möglich wird diese Verpflichtung wegen einer kantonalen Abstimmung im Jahr 2014.
Die Zürcherinnen und Zürcher nahmen dabei einen Paragrafen an, der es Gemeinden und Städten erlaubt, bei zusätzlicher Ausnutzung einen Mindestanteil an günstigen Wohnungen zu verlangen. Für das Grossprojekt in Neu-Oerlikon wird dieser neue Paragraf 49a nun erstmals im Kanton Zürich angewendet.
Stadt und ABB haben im städtebaulichen Vertrag vereinbart, dass dieser preisgünstige Wohnraum auf dem Grundstück erbracht wird, dass die ABB an die Stadt Zürich abtritt. Der Kaufpreis des Grundstücks reduziert sich entsprechend um weitere rund 21,7 Millionen Franken. Unter dem Strich muss die Stadt noch 106,2 Millionen Franken zahlen.
Gemeinderat muss noch zustimmen
Voraussetzung für den Grundstückkauf ist allerdings, dass der Gemeinderat den Sonderbauvorschriften für Neu-Oerlikon noch zustimmt. Im Parlament ist das Geschäft noch hängig.
Treten diese Sonderbauvorschriften in Kraft, können auch die schutzwürdigen Teile der Halle 550 unter Schutz gestellt werden. Das historische Backstein-Gebäude 87T, das der ABB gehört, wird dann ebenfalls unter Schutz gestellt. Ursprünglich sollte dieses Gebäude abgerissen werden, um den MFO-Park mit seiner Stahlkonstruktion auszubauen. Diese Vergrösserungs-Pläne sind nun aber vom Tisch.
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