Das Amt des Jagdaufsehers bleibt Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten. Dies hat der Zürcher Kantonsrat nach langer Diskussion entschieden. Die vorberatende Kommission wollte dieses Amt auch für Ausländer öffnen.
Der Entscheid fiel mehr als knapp: 82 Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren dafür, dass auch Ausländer mit Niederlassungsbewilligung dieses Amt ausüben dürfen. Genau gleich viele sprachen sich jedoch dagegen aus.
Den Stichentscheid gab schliesslich Ratspräsident Roman Schmid – und dieser ist Mitglied der SVP. Ausländerinnen und Ausländer können deshalb auch in Zukunft nicht Jagdaufseher werden, auch wenn sie fachlich qualifiziert wären.
Waffenverbot für einzelne Staaten
Die SVP bezeichnete es als «ärgerliche Tendenz», überall auch Ausländer zulassen zu wollen. Die Jagdaufsicht sei eine hoheitliche Aufgabe, da würden Bussen verteilt. Da müsse der Jagdaufseher schon Schweizer sein.
Zudem gebe es auch ganz praktische Probleme, etwa weil Personen aus dem Kosovo oder aus Serbien ja gar keine Waffen haben dürften. Für Angehörige dieser Staaten gilt nach wie vor ein Waffenverbot.
Die linke Ratsseite ärgerte sich darüber, dass die SVP es schaffte, auch aus der Jagd-Diskussion eine Ausländer-Debatte zu machen. Es sei doch keineswegs etwas dagegen einzuwenden, wenn jemand aus dem österreichischen Vorarlberg dieses Amt bei uns ausüben würde.
Wie bis anhin werden Jagdaufseher auch künftig von den Jagdgesellschaften ernannt. Diese Ernennung braucht jedoch immer auch die Zustimmung der Gemeinde sowie der Baudirektion.
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